
Eigentlich erinnert diese Story an das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“, wo klagende Konsumenten zum Alltag gehören. Sei es, weil auf der Microwelle ein Warnhinweis für das Trocknen von Haustieren fehlte oder der Kaffee bei Mc Donalds überraschend heiß war.
Produkthaftungsklagen lohnen in Deutschland kaum
Während in den USA der Schadenersatz an der Wirtschaftskraft des Produzenten bemessen wird und oft Millionensummen erreicht, gibt es in Deutschland magere Summen in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens. Das ist wohl auch der Grund, warum solche Klagen hierzulande eher selten sind.
Lebensmittel: Zuviel ist nie gut
Wie erwartet hat das Landgericht Bonn heute die Klage einer Lakritzkonsumentin aus Berlin auf Zahlung von Schadensersatz
und Verdienstausfall abgewiesen. Die Dame hatte behauptet, sie habe einen gesundheitlichen Zusammenbruch erlitten, nachdem sie über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten täglich eine Packung 400g „Matador-Mix“ verzehrt habe.
Lebensmittel: Zuviel ist nie gut
Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, daß jedes Lebensmittel – in übermäßigen Mengen genossen – negative Folgen haben kann. Das weiß jeder Verbraucher. Die Kägerin ist für die angeblichen Folgen ihres abnormalen Verzehrverhaltens allein verantwortlich. Das Landgericht hat sich daher gar nicht mit der Frage befaßt, ob die behaupteten Verzehrmengen tatsächlich zutrafen und ob der gesundheitliche Zusammenbruch der Klägerin überhaupt auf ihren Lakritzkonsum zurückzuführen ist.
Was meint Ihr dazu? Ist sie selber schuld oder hätte Haribo zahlen sollen?
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