Sowohl die Niederlande als auch Luxemburg und Belgien sind sehr beliebte Standortziele für deutsche Unternehmen.
Dies liegt vor allem daran, dass alle drei Länder geographisch gesehen an Deutschland angrenzen und somit ein reger Handel stattfinden kann. Zudem verfügen die Niederlande, Luxemburg und Belgien aufgrund ihrer oben erwähnten räumlichen Lage auch über eine gute Anbindung an den Rest Europas und nach Übersee. Des Weiteren bieten sie für deutsche Unternehmen nicht unerhebliche steuerliche Vorteile.
Belgien
In Belgien können deutsche Unternehmer Coordination Center gründen. Diese Coordination Center haben den Zweck, unternehmerische Aktivitäten in anderen Ländern zu steuern und zu finanzieren. Diese Form der Unternehmensgründung hat den Vorteil, dass die Unternehmen keine Körperschaftssteuer zahlen müssen. Zudem können die in Belgien erwirtschafteten Gewinne des jeweiligen Unternehmens aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nach Deutschland steuerfrei eingeführt werden. Zudem ist Belgien durch Brüssel als Hauptsitz der EU investitionstechnisch nicht zu unterschätzen.
Luxemburg
Luxemburg ist als Standort für Holdinggesellschaften, sprich für Beteiligungsgesellschaften, die ausschließlich eine Kontrollfunktion ausüben, sehr reizvoll, denn diese sind in Luxemburg von der Körperschaftssteuer befreit. Außerdem zahlen Holdinggesellschaften weder Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen noch werden die Veräußerungsgewinne besteuert.
Niederlande
In den Niederlanden ist für deutsche Unternehmen die Gründung einer BV (besloten Vennootschap) sehr interessant. Eine BV ist vergleichbar mit einer deutschen GmbH und in ihrer Gründung relativ unbürokratisch. Rechtlich gesehen, ähnelt sie jedoch einer deutschen Aktiengesellschaft, da die Übertragung von Firmenanteilen ausgeschlossen ist. Ein eindeutiger Vorteil ist, dass deutsche Staatsbürger, auch ohne einen festen Wohnsitz in den Niederlanden zu haben, sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer einer BV sein können. Ein weiterer und nicht unerheblicher Vorteil ist, dass die Gewinne einer BV, die an eine deutsche Muttergesellschaft übertragen werden, steuerfrei sind.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Firmengründung sich in allen drei Ländern günstig auf die Steuerlast und den Gewinn eines Unternehmens auswirkt.