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    Home»Nachrichten»Bericht: Kinderehen-Verbot kommt nicht mehr 2016

    Bericht: Kinderehen-Verbot kommt nicht mehr 2016 - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion29.11.162
    Flüchtlingskind in einer
    Foto: Flüchtlingskind in einer "Zeltstadt", über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Gesetz zum Verbot von Kinderehen wird voraussichtlich erst 2017 verabschiedet. Das sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner der "Bild" (Dienstag). Entgegen der Forderung von CDU/CSU werde das Verbot wahrscheinlich nicht mehr 2016, allerspätestens jedoch vor Ende der laufenden Legislaturperiode durchgesetzt, betonte Fechner.

    Allerdings seien sich die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) mit Blick auf die Eckpunkte eines solchen Verbots seit vergangener Woche einig, sagte Fechner. Demnach sollen - bis auf einige Alt-Fälle von Ehen, die zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr geschlossen worden sind aber bis heute halten - alle Eheschließungen unter 18 Jahre nichtig und verboten werden. "Auf ein paar Wochen mehr oder weniger kommt es auch nicht mehr an", erklärte Fechner mit Blick auf den Zeitpunkt der Verabschiedung des neuen Gesetzes. Führende Unionspolitiker dringen seit Längerem darauf, dass das Gesetz zum Verbot von Kinderehen noch vor Weihnachten kommen soll.

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    2 Kommentare
    Die Kommentare wurden von unseren Lesern erstellt und nicht durch die Redaktion geprüft.

    1. RudiGems on 29.11.16 22:11

      Völlig verlogene Diskussion. Noch vor 50 Jahren, war es in Deutschland, schon seit hunderten von Jahren, üblich, das Mädchen mit 14 Jahren und Knaben mit 16 Jahren heiraten durften. Erst seidem wir uns den „Luxus“ erlauben, Ungeborene rücksichtslos abzutreiben, wenn die Mütter das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist es überhaupt möglich, das Heiratsalter über 18 Jahren festzusetzen.

      Gar nicht auszudenken, was in Familien von Flüchtlingen angerichtet wird, wenn man sie auseinanderreißt. Bis heute ist nicht klar, wie man mit solchen „Familien“ dann umgehen will. Den Sex, kann man ihnen nicht verbieten, wenn sie über 14 Jahre alt sind. Darauf haben sie nach dem Strafrecht, ein Recht drauf. Dann, macht es aber auch nicht den geringsten Sinn, sie wieder zu scheiden. Was sollte sich denn bei ihnen ändern? Will man die „Familien“ mit Gewalt auseinanderreißen und an verschiedene Orte unter bringen? Was ist wenn sie mit 18 wieder heiraten wollen? Müssen sie dann wieder von vorn anfangen?

      Wenn überhaupt, sollte man sie pro Forma trennen, und alles so lassen wie es ist. Dann stellt sich aber automatisch die Frage, was eine solche Annullierung überhaupt für einen Sinn macht.

    2. Tom on 30.11.16 17:22

      Warum wir sowas verbieten? Weil wir Kinderfickerei nicht noch steuerlich fördern wollen.

      Laut Strafrecht haben sie ein recht darauf? What?

      Das Strafrecht stellt Sex ab 14 unter engen Grenzen nicht unter Strafe. Das ist aber alles andere als eine Rechteeinräumung.

      Du tust ja gerade so, als wolle der deutsche Staat ausländische Liebesbeziehungen trennen. Hier geht es mehrheitlich um Zwangsehen und harten Kindesmissbrauch.

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