Berlin – Die Berliner Justiz strebt eine einheitliche Regelung im Umgang mit Knabenbeschneidungen aus religiösen Gründen an. Diese soll sich an die Staatsanwaltschaft richten, berichtet der „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). „Wir hoffen, in den nächsten Wochen eine Regelung für die Berliner Strafverfolgungsbehörden zu finden“, sagte eine Sprecherin von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) der Zeitung.Das Landgericht Köln hatte entschieden, dass eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es handele sich demnach um eine Körperverletzung, auch wenn die Eltern des Kindes einwilligen. [dts Nachrichtenagentur]
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