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    Home»Nachrichten»Buschmann will „Neustart“ für EU-Lieferkettengesetz nach EU-Wahl
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    Buschmann will „Neustart“ für EU-Lieferkettengesetz nach EU-Wahl

    News Redaktion News Redaktion16.02.24
    Marco Buschmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Marco Buschmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem sich die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament Ende 2023 nach jahrelangen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Entwuf für ein Lieferkettengesetz geeinigt haben, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun einen Neustart der Verhandlungen – nach den Europawahlen. Der beste Weg, um die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu diskutieren, sei „ein Neustart der Verhandlungen für eine europäische Lieferkettenregulierung nach den Wahlen zum Europäischen Parlament mit einer neuen Kommission“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem „Handelsblatt“.

    Es bleibe somit bei der ablehnenden Haltung. „Diese Haltung wurde auch bereits gegenüber dem für die Verhandlung der Richtlinie federführenden Ressort kommuniziert“, fügte der Sprecher mit Blick auf das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) hinzu.

    Zur Begründung wies der Sprecher auf eine Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen durch das Justizministerium hin. In diesem Rahmen sei man „zu der Auffassung gelangt, dass sich die Vielzahl und auch das Gewicht der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen nicht für ein überstürztes Verfahren unter Zeitdruck eignen“, erklärte der Sprecher. Zumal die Änderungen „wohl eine weitere inhaltliche Diskussion im Kreis der Mitgliedstaaten, mit der Kommission und auch mit dem Europäischen Parlament notwendig machen würden“.

    Im Dezember 2020 hatten die EU-Mitgliedsstaaten die EU-Kommission aufgefordert, bis 2021 einen EU-Rechtsrahmen für Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der globalen Lieferketten vorzulegen. Die Kommission legte im Februar 2022 einen entsprechenden Entwurf vor.

    Dazu positionierten sich im Anschluss sowohl die Mitgliedsstaaten im Rat als auch das EU-Parlament. Ende 2023 einigten sich die Institutionen schließlich in den sogenannten „Trilogverhandlungen“ auf einen gemeinsamen Entwurf. Eine Zustimmung dazu gilt nach dem langen Verfahren eigentlich als Formsache.

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