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    Home»Nachrichten»Dobrindt nach Gerichtsentscheidung zu Zurückweisungen unter Druck
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    Dobrindt nach Gerichtsentscheidung zu Zurückweisungen unter Druck

    News Redaktion News Redaktion02.06.25
    Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gerät nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu seiner Asylpolitik unter Druck. Demnach ist die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig.

    Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, sagte der „Rheinische Post“ (Dienstag): „Jetzt ist genau der Fall eingetreten, den wir seit je her prophezeit haben.“ Mit Blick auf Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seinen Innenminister ergänzte sie: „Die Anordnung zu Zurückweisungen an den Grenzen von Merz und Dobrindt sind rechtswidrig. So hat es das Berliner Verwaltungsgericht eindeutig bestätigt.“

    Mihalic fügte hinzu: „Merz und Dobrindt wollten mit dem Kopf durch die Wand und sind damit krachend gescheitert. Es ist blamabel für den Innenminister, dass eine seiner ersten Amtshandlungen nun von Gerichten gestoppt wird. Das ist eine harte Niederlage für die Bundesregierung und sollte eine Mahnung sein, sich künftig an Recht und Gesetz zu halten und die eigenen Kompetenzen nicht wissentlich für populistische Zwecke zu überschreiten. Die Grenzblockaden waren eine Absage an das europäische Dublin-System und haben unsere europäischen Nachbarn vor den Kopf gestoßen. Dobrindt muss jetzt unverzüglich seine Anordnung zurückziehen.“

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zur Zurückweisung von Asylbewerbern für nachvollziehbar. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass die jetzt eingeführte Verfahrensweise, Zurückweisung von Asyl- und Schutzersuchenden, juristisch stark umstritten ist“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des Bereichs Bundespolizei bei der GdP, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

    Dobrindt hatte am 7. Mai die Zurückweisung von Asylsuchenden ausdrücklich erlaubt. Die GdP sagte, dass die Bundespolizisten lediglich den Weisungen des Bundesinnenministeriums gefolgt seien: „Wichtig ist uns nur, dass keinerlei Konsequenzen und rechtliche Schritte an unseren Kolleginnen und Kollegen hängen bleiben“, so Roßkopf.

    Der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner sagte der „Rheinische Post“: „Es war immer die Position der SPD, in Sachen Asylpolitik neben der Humanität auf die Einhaltung der deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen an unseren Landesgrenzen zu bestehen.“ Er kritisierte: „Dies wurde von den Konservativen stets lässig zurückgewiesen. Im Wahlkampf gab es dann die bekannte flotte Zurückweisungsrhetorik der Union, gerade aus der CSU. Diese steht nun vor dem Praxistest im Regierungshandeln – das wird für Herrn Dobrindt möglicherweise nicht ohne ein paar politische Schrammen abgehen – so was kommt von so was.“

    Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp sagte der „Rheinische Post“: „Dobrindts rechtswidrige Praxis der nationalen Alleingänge in der Asylpolitik ist gescheitert. Dieser Spuk muss nun ein Ende haben.“ Er fügte mit Blick auf die drei betroffenen Somalier hinzu: „Wir hoffen, dass die beiden Männer und die junge Frau – die gesundheitlich sehr angeschlagen ist – noch am Montagabend wieder nach Deutschland einreisen können.“

    Trotz des Urteils, wonach Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze rechtswidrig sind, will die Union aber an der Praxis festhalten. Es bestehe „keine Veranlassung, direkte Zurückweisungen generell einzustellen“, sagte der geschäftsführende Innenausschussvorsitzende des Bundestags, Thomas Silberhorn (CSU), den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

    „Dass die direkte Zurückweisung an der Grenze vor Gericht landet, ist keine Überraschung. Es ist ja seit zehn Jahren strittig, wie die Dublin-Verordnung anzuwenden ist. Erst durch die neue Vollzugspraxis kann das höchstrichterlich geklärt werden. Bis dahin besteht keine Veranlassung, direkte Zurückweisungen generell einzustellen.“

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