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    Home»Nachrichten»Justizministerin will Ältere besser vor Telefon-Verträgen schützen
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    Justizministerin will Ältere besser vor Telefon-Verträgen schützen

    News Redaktion News Redaktion31.05.25
    Seniorin schaut von einem Balkon (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Seniorin schaut von einem Balkon (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) will die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarte Bestätigungslösung bei telefonisch eingegangenen Verträgen nun rasch umsetzen. Hubig sagte der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe), man wolle mit der Bestätigungslösung vor allem ältere Verbraucher „besser vor unbemerkten Vertragsabschlüssen schützen“.

    Hubig ergänzte, das sei gerade bei längeren Abo-Verträgen ein Problem. Verbraucher sollen an solche Verträge nur gebunden sein, „wenn sie diese noch mal schriftlich bestätigt habe“, so die Ministerin. „Wir werden das zügig angehen.“ Im Koalitionsvertrag heißt es, man schütze Verbraucher „umfassend“ und führe deshalb eine „allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse ein“.

    Hubig will zudem mit elektronischen Fußfesseln, verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings und Änderungen beim Sorgerecht gegen die Zunahme von häuslicher Gewalt vorgehen. „Das Ausmaß häuslicher Gewalt in Deutschland ist erschreckend. Wir wollen mit einem Maßnahmenpaket gegensteuern“, sagte die Justizministerin der „Rheinischen Post“.

    Geplant sei, die Familiengerichte zu ermächtigen, elektronische Fußfesseln nach dem spanischen Modell anzuordnen, um Betroffene vor häuslicher Gewalt zu schützen. „Dabei tragen Täter und Opfer beide ein GPS-Gerät. Kommt der Täter seinem Opfer zu nahe, wird ein Alarm ausgelöst: sowohl beim Opfer als auch bei der überwachenden Stelle“, erläuterte die Ministerin. Noch dieses Jahr werde sie einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

    Darüber sollen Anti-Gewalt-Trainings verpflichtend angeordnet werden können. „Auch das elterliche Sorge- und Umgangsrecht werden wir anpassen.“ So müssten künftig Familiengerichte häusliche Gewalt zwingend berücksichtigen, wenn sie Entscheidungen über das elterliche Sorge- und Umgangsrecht treffen würden. „Es kann nicht sein, dass ein gewalttätiger Ex-Partner das Sorgerecht oder ein Umgangsrecht zugesprochen bekommt, so als ob nichts geschehen sei“, sagte Hubig.

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