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    Home»Nachrichten»Polizeibeauftragter will von Dobrindt Rechtssicherheit an Grenze
    Nachrichten

    Polizeibeauftragter will von Dobrindt Rechtssicherheit an Grenze

    News Redaktion News Redaktion06.06.25
    Alexander Dobrindt am 06.06.2025, via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Alexander Dobrindt am 06.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch fordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Rechtssicherheit für die angeordneten Zurückweisungen an der Grenze.

    „Ich appelliere eindringlich an Bundesinnenminister Dobrindt, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Zum einen haben unsere Bundespolizeibeschäftigten dies verdient und zum anderen ist alles andere eines Rechtsstaats unwürdig“, so Grötsch weiter. Für die Einsatzkräfte der Bundespolizei an den Kontrollstellen sei eine unklare Rechtslage ein „problematischer Zustand“. Dies sei ihm von vielen Beamten zuletzt „klar zum Ausdruck“ gebracht worden.

    Am Montag hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren die am 7. Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen an der Grenze in drei Fällen für rechtswidrig erklärt. Bundesinnenminister Dobrindt hält seitdem dennoch an der Maßnahme fest. Dies könnte allerdings dazu führen, dass künftig Grenzpolizisten für ihr Handeln belangt werden.

    Der Verwaltungsrechtler Michael Else hält das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für rechtlich bindend. Dass es sich dabei nur um ein Eilverfahren handelte, spiele keine Rolle. „In dieser Art Verfahren wird im Grunde genauso geprüft wie in einer normalen Klage. Dies nennt sich Vorwegnahme der Hauptsache“, sagte Else dem „Focus“.

    Sollte künftig also gegen die Zurückweisungen erneut geklagt werden, könnten Bundespolizisten rechtliche Konsequenzen erfahren. „Es besteht die latente Gefahr, dass Beamte in irgendeiner Weise belangt werden können – sei es auch nur durch Strafanzeigen durch Dritte“, so der Anwalt.

    Allerdings gelte das Urteil unmittelbar zunächst nur für das Zuständigkeitsgebiet des Verwaltungsgerichts. „Zurückweisung an der Grenze in anderen Teilen der Bundesrepublik, wie etwa in Passau oder in Offenburg, würde jeweils den Zuständigkeitsbereich eines anderen Verwaltungsgerichts betreffen“, so Else weiter. Faktisch seien daher die Zurückweisungen auf gleicher Grundlage nur im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Verwaltungsgerichts derzeit rechtswidrig. „Es ist aber zu erwarten, dass andere Verwaltungsgerichte ähnlich entscheiden werden.“

    Um keine Schuld auf sich zu laden, seien Bundespolizisten nun dazu angehalten, gegen die Anweisung der Zurückweisungen zu remonstrieren, also Einspruch zu erheben. „Aber selbst wenn ein Beamter zwei Mal erfolglos remonstriert hat und folglich die Anweisung ausführen muss, kann er dennoch strafrechtlich belangt werden. Das wurde im Beamtenrecht als Lehre aus dem Nationalsozialismus bewusst verankert“, erklärt Else. „Dobrindt bringt damit die Polizisten in eine Zwickmühle. Zum einen müssen sie Gehorsam leisten und die Zurückweisungen ausführen, da sie sonst disziplinarrechtlich belangt werden könnten, gleichzeitig könnten sie sich dadurch strafbar machen.“

    Wie die Bundespolizei auf „Focus“-Anfrage mitteilte, hat bislang noch kein Bundespolizist gegen die Anweisung remonstriert.

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