Foto: Organspendeausweis, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist mit einer Neuregelung der Organspende im Todesfall noch nicht genug gegen den Mangel an Spenderorganen getan. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. „Aus meiner Sicht ist es damit noch nicht zu Ende. Wir haben anschließend noch eine Debatte zu führen über das Thema Lebendspenden“, habe Spahn dem Nachrichtenmagazin zufolge am Dienstag auf einer Veranstaltung des Bundesverbands der Organtransplantierten gesagt.
Nach heutiger Rechtslage dürfen nur enge Angehörige und nahestehende Personen zu Lebzeiten Organe spenden. Experten fordern etwa, solche Lebendspenden auf einen größeren Personenkreis auszudehnen. Spahn habe nun auch moniert, dass man eine Diskussion um diese ethische Grundsatzfrage seit Jahren vor sich her schiebe, berichtet der „Spiegel“. Gerade für Nierenkranke seien Lebendspenden wichtig. Bei der Bundestagsabstimmung im Dezember geht es um Spahns Gesetzentwurf für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung.
Der Entwurf sieht vor, dass alle Menschen im Falle eines Hirntods als potenzielle Organspender gelten, wenn sie zu Lebzeiten ihren Widerspruch nicht in einem offiziellen Register hinterlegt haben – und wenn ihre Angehörigen keine Einwände haben. Ein Gegenvorschlag will, dass auch künftig die ausdrückliche Zustimmung zur Organspende erforderlich ist. Sie soll regelmäßiger abgefragt werden, auch Ärzte sollen dazu beraten.