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    Home»Nachrichten»Staatsrechtler Boehme-Neßler: Stillhaltezusage bringt AfD Zeit
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    Staatsrechtler Boehme-Neßler: Stillhaltezusage bringt AfD Zeit

    News Redaktion News Redaktion08.05.25
    Alice Weidel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Alice Weidel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Oldenburg (dts Nachrichtenagentur) – Volker Boehme-Neßler, Staatsrechtler an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, hat die Entscheidung zu einer „Stillhaltezusage“ des Bundesamts für Verfassungsschutz mit Bezug auf die neue AfD-Einstufung als Erfolg für die Partei gewertet. „Aus meiner Sicht ist das ein juristischer Erfolg für die AfD, allerdings nur ein vorläufiger. Es kommt juristisch am Ende auf das Urteil im Hauptsacheverfahren an“, sagte Boehme-Neßler der „Welt“ (Freitagausgabe).

    „Bis zum Urteil kann es erfahrungsgemäß noch lange dauern – erfahrungsgemäß weit länger als ein Jahr.“ Weil es bis zu einem Urteil lange dauere, sei es wichtig, wie es in der Übergangszeit weitergeht. Boehme-Neßler skizziert, wie das laufen könnte: „Der Verfassungsschutz setzt die Hochstufung auf `gesichert rechtsextremistisch` so lange aus, bis das Gericht eine vorläufige Entscheidung getroffen hat. Die vorläufige Entscheidung könnte lauten: Bis zum Urteil in der Hauptsache muss der Verfassungsschutz die Hochstufung aussetzen. Sie könnte aber auch lauten: Bis zur Hauptsache kann der Verfassungsschutz die Hochstufung weiter umsetzen.“

    Der Staatsrechtler sagte weiter: „Politisch ist es aber ein Erfolg für die AfD. Denn bis zur vorläufigen Entscheidung ist die Hochstufung vom Tisch.“ Weil selbst die vorläufige Entscheidung des Gerichts frühestens in mehreren Monaten kommen werde, „hat die AfD viel Zeit gewonnen. Das ist sicher ein politischer Erfolg mit rechtlichen Mitteln.“

    Die Stillhaltezusage ändere nichts an der inhaltlichen Bewertung durch die Behörde, sagte dagegen der Kölner Staatsrechtsprofessor Markus Ogorek dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält weiter an seiner Einschätzung zur AfD fest und verzichtet lediglich einstweilen darauf, sie öffentlich als gesichert extremistisch zu führen“, sagte Ogorek dem RND. „Dieser Schritt überrascht nicht und sagt rein gar nichts darüber aus, ob die Hochstufung der AfD rechtlich zulässig war oder nicht.“

    Ein „Hängebeschluss“ des Verwaltungsgerichts Köln hätte zugunsten der AfD ausfallen können, diesen Beschluss vermeidet die Behörde nun. Dabei wäre es „allein um eine Folgenabwägung gegangen – also: Was wiegt schwerer, die Interessen des BfV oder die der AfD?“, erklärte Ogorek.

    „Würde das BfV die AfD vorerst wieder wie einen Verdachtsfall behandeln, könnte es nach dem Gesetz trotzdem alle nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Die AfD aber hätte bei einem Ausbleiben des Hängebeschlusses das Risiko tragen müssen, trotz einer möglicherweise rechtswidrigen Hochstufung zahlreiche Mitglieder zu verlieren. Vor diesem Hintergrund und nach sicherlich reiflicher Überlegung hat sich das BfV entschieden, selbst eine Stillhalteerklärung abzugeben.“

    Ogorek verwies darauf, dass der Verfassungsschutz schon 2021 im Verfahren zur Verdachtsfall-Einstufung genauso gehandelt habe – und den Prozess später gewonnen. „Wenn AfD-Vertreter nun behaupten, dies sei ein erster juristischer Erfolg, dann ist das schlicht falsch oder zeugt von Unkenntnis der gerichtlichen Verfahren. Tatsächlich gilt weiterhin, dass der Ausgang der gerichtlichen Überprüfung völlig offen ist“, sagte der Staatsrechtler dem RND.

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