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    Home»Nachrichten»Tabakwirtschaft fürchtet Bevormundung und Verdrängung von Rauchern
    Nachrichten

    Tabakwirtschaft fürchtet Bevormundung und Verdrängung von Rauchern

    News Redaktion News Redaktion30.05.25
    Raucherbox in einem Flughafen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Raucherbox in einem Flughafen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die deutsche Tabakwirtschaft hat Pläne von Deutschlands Nachbarland Frankreich scharf kritisiert, wonach ab Juli ein Rauchverbot an öffentlichen Orten wie Parks, Bushaltestellen und vor Schulen gelten soll.

    „Die französische Regierung vollzieht einen Paradigmenwechsel: Der Schutz von Nichtrauchern steht nicht länger im Mittelpunkt. Hier geht es um die Bevormundung von Rauchern und ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), Jan Mücke, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben).

    Mücke zufolge habe die französische Regierung nicht einmal untersucht, ob es an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Nichtrauchern komme. „Außerhalb von geschlossenen Räumen wird Tabakrauch in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar“, sagte Mücke weiter. Eine Gefährdung Umstehender könne ausgeschlossen werden.

    Die französische Regierung hat ein Rauchverbot an öffentlichen Orten wie Parks, Bushaltestellen und vor Schulen verkündet. Ziel des Gesetzes sei es, Kinder zu schützen, sagte Gesundheitsministerin Catherine Vautrin der Zeitung Ouest-France. „An Orten, an denen sich Kinder aufhalten, muss der Tabak verschwinden“, sagte sie. Die Freiheit, zu rauchen, „endet dort, wo das Recht der Kinder auf saubere Luft beginnt“, fügte sie hinzu.

    Das Verbot soll demnach ab Juli für öffentliche Orte gelten, an denen sich auch Kinder aufhalten, also etwa für Strände, Parks, die Umgebung von Schulen, Bushaltestellen oder Sportanlagen. Eine Missachtung könne eine Geldstrafe von bis zu 135 Euro nach sich ziehen.

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