Studentischer Krankenversicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt
Immer mehr Studenten nutzen die Möglichkeit, im Ausland zu studieren. Leicht vergisst man dabei, dass für diesen Zeitraum auch einen Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Gastland nötig ist. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherung durch die Gastländer oft besondere Anforderungen bereits bei der Einreise gestellt werden.
Grundsätzlich gilt: wer als Student in Deutschland gesetzlich versichert ist, genießt in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Versicherungsschutz.
Zusätzlicher private Krankenversicherungsschutz
Jedoch sollte auch in diesem Fall zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz gewählt werden, da die Leistungen, die in anderen Ländern für Sozialversicherungspflichtige zur Verfügung stehen, sich stark von den Leistungen in Deutschland unterscheiden können. Rechnet ein Arzt entgegen der Erwartung die Leistung privat ab, bleibt der Student auf den Kosten für die ärztliche Leistung sitzen.
Bei Studienaufenthalten in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss der Student sich zusätzlich zu seiner gesetzlichen Versicherungspflicht im Inland auch für das Ausland privat krankenversichern. Während des Auslandsaufenthaltes müssen Beiträge sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung entrichtet werden.
Krankenversicherung bei Auslandssemester
Zwar bietet die gesetzliche Versicherung die Möglichkeit, bei längeren Aufenthalten im Ausland nur eine Anwartschaft im Inland beizubehalten, bei vorzeitiger Rückreise besteht dann aber kein Versicherungsschutz in Deutschland!
In der Police für das Ausland sollte die 100 %ige Erstattung von Aufwendungen für folgende Fälle enthalten sein:
- für ambulante Behandlungen einschließlich Arzneien
- bei stationärer Behandlung
- bei zahnärztlichen schmerzstillenden Behandlungen und Reparaturen am Zahnersatz
- für den notwendigen medizinischen Rücktransport
- Ebenfalls sollte enthalten sein eine Überführungspauschale bei Tod und für Entbindung
Versicherer, die bei Abschluss der Krankenversicherung auf eine Gesundheitsprüfung verzichten, haben meist Einschränkungen im Leistungsbereich. Dies muss vorab unbedingt geklärt werden. Besonders sollten Studenten auf Einschränkungen achten, wenn sie an Diabetes oder starken Allergien leiden. Für sie wird oft überhaupt kein Versicherungsschutz gewährt.
Studium im Ausland: Krankenversicherung
Studenten, die privat krankenversichert sind, müssen vor Antritt der Reise bei ihrem Versicherer klären, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum Schutz im gewünschten Studienland besteht.
Eventuell müssen auch privat krankenversicherte Studenten sich zusätzlich (oder in einem anderen Tarif ihrer Krankenversicherung) versichern. Ein Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer nur in einen Zusatztarif ist nicht möglich.
Die Kosten einer ambulanten Behandlung im Ausland müssen trotz Versicherung zunächst selbst getragen werden. Sie werden nach Vorlage der Arztrechnungen von der Versicherung ersetzt. Bei stationären Aufenthalten tritt der Versicherer sofort mit den jeweiligen Einrichtungen in Verbindung und rechnet direkt ab.
Absicherung für Unfälle
Oft verlangen die Gastländer auch bestimmte Absicherungen für Unfälle. Diese Absicherung kann man nur durch eine private Unfallversicherung mit Weltgeltung erreichen. Besonders wichtig ist, dass auch die Absicherung von Bergungskosten in der eventuell vom Gastland geforderten Höhe mit eingeschlossen ist.
Wer so für alle Eventualitäten gerüstet ist, kann sich ganz beruhigt seinem Auslandsstudium widmen.