Was man unter einem Bezugsrecht versteht, wann es entsteht, was der Bezugskurs aussagt und was man dabei unbedingt beachten sollte.
Aktiengesellschaften haben das Recht, im Rahmen von Kapitalerhöhungen weitere Aktien, so genannte junge Aktien, auszugeben. Dies kann zum Beispiel notwendig werden, wenn die Kapazitäten erweitert werden sollen, aber auch die Liquiditätslage wird hierdurch verbessert.
Die Ausgabe junger Aktien soll jedoch nicht zum Nachteil der Altaktionäre erfolgen. Daher erhalten Sie, abhängig von der Stückzahl der bisher gehaltenen Aktien, Bezugsrechte zum Kauf neuer Aktien. So können sie ihren Anteil an der Aktiengesellschaft stabil halten. Der Ausgabe neuer Aktien muss allerdings die Hauptversammlung zustimmen. Die Kapitalerhöhung kann erst erfolgen, wenn hier eine Zustimmung von mindestens 3/4 des bei der Versammlung vertretenen Grundkapitals dem zustimmt.
Bezugsrecht bei Kaptialerhöhungen
Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Kapital zum Beispiel von 50 Mio. auf 60 Mio. Euro, dann kann jeder Altaktionär für 5 alte Aktien eine neue Aktie zum aktuellen Bezugskurs erwerben. Dieser Bezugskurs wird nach Angebot und Nachfrage ermittelt. Die Altaktionäre erhalten bei einer solchen Kapitalerhöhung die entsprechenden Bezugsrechte in ihr Depot eingebucht. Diese Rechte können sie verwenden, um zum Beispiel neue Aktien zu kaufen, oder aber sie verkaufen diese Rechte an der Börse. So können andere Aktionäre, denen eventuell Rechte zum Erwerb junger Aktien fehlen, weil zum Beispiel nur drei alte Aktien im Depot vorhanden sind, diese Bezugsrechte zukaufen.
Bezugsrechte ausüben
Diese Bezugsrechte müssen innerhalb einer festgeschriebenen Bezugsfrist ausgeübt oder eben verkauft werden. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Weisung an die Bank, werden die Bezugsrechte danach ohne Wert ausgebucht. Auch wenn also keine neuen Aktien hinzugekauft werden sollen, sollten die Rechte auf jeden Fall verkauft werden.
Der Wert eines solchen Bezugsrechtes ermittelt sich aus dem Börsenkurs der alten Aktie minus dem Bezugskurs der neuen Aktie geteilt durch das Bezugsverhältnis + 1. Der tatsächliche Wert eines Bezugsrechtes wird jedoch wiederum durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt.
Ermittelung des Bezugskurses
Wie oben beschrieben wird der Bezugskurs der neuen Aktien auch nach Angebot und Nachfrage ermittelt. Grundlage ist jedoch der Nennwert der Aktie, der zwischen 5 EUR und 50 EUR liegen kann.
Junge Aktien werden in der Regel während des Geschäftsjahres ausgegeben und sind somit nicht voll oder auch gar nicht dividendenberechtigt. Dieser Nachteil muss natürlich im Bezugskurs enthalten sein und wird entsprechend berechnet. In der Regel ist der Bezugskurs junger Aktien günstiger als die bereits vorhandenen Aktien.
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