
Letter of Intent – drum prüfe wer sich bindet
Der „Letter of Intent“ ist die internationale Beschreibung einer Absichtserklärung, die eine Vertragspartei der anderen erteilt. Anzutreffen in der Regel beim Unternehmenskauf, Immobilienkauf oder größeren Aufträgen.
Letter of Intent bildlich
Mann und Frau haben zueinander gefunden. Man plant die Zukunft. Würde man die gemeinsam erarbeitete Zukunftsplanung nun zu Papier bringen, wäre dies eine „Punktuation“, rechtlich noch unverbindlich, aber für beiden Parteien eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Nun folgt der „Letter of Intent“, der Heiratsantrag, der zumindest dann, wenn die Absicht zeitlich oder in ihrem genauen Umfang beschrieben wird, als verbindlich anzusehen ist.
Wird dieser, per Bestätigung des „Letter of Intent“ von der anderen Seite akzeptiert, ist dies quasi die Verlobung. Es folgt – zumindest bei größeren Vertragsinhalten – die Verlobungszeit, im internationalen Umfeld als „Due diligence – Prüfung“ bekannt.
Due Diligence
Due diligence – Prüfung deshalb, weil nun mit der gebotenen Sorgfalt die einzelnen Punkte des Vertrages und des Vertragsobjektes bewertet und geprüft werden. Der Zeitraum für diese Prüfung wird im Letter of Intent festgelegt – ebenso, wie eine eventuelle Abstandszahlung für den Fall, dass es nicht zum Vertragsabschluss kommt.
Für die Durchführung dieser Prüfung werden in der Regel Anwälte, Wirtschaftsprüfer und weitere Spezialisten eingesetzt.
Memorandum of Understanding
Eine besondere Form des Letter of Intent ist ein Schriftwerk, das im Einvernehmen von beiden Vertragsparteien aufgesetzt und unterschrieben wird und das man als „Memorandum of Understanding“ bezeichnet.
Hiermit wird also schon während der Vorverhandlungen zu einem größeren Vertragswerk von beiden Seiten bekundet, dass einvernehmlich bestimmte Punkte bereits festgehalten werden.