Eine häufig anzutreffende Organisationsform bei Unternehmen ist die Holding. Diese findet bei nationalen und international tätigen Unternehmen gleichermaßen Anwendung. Mit dem Begriff Holding wird eine Holdinggesellschaft oder eine Holdingorganisation bezeichnet. Auch eine Dachgesellschaft kann in der Kurzform Holding genannt werden. Eine gesetzliche Definition des Begriffes gibt es nicht, so dass unterschiedliche Begriffsformen auftauchen.
Eine Holding setzt sich in mindestens zwei Ebenen aus den Unternehmen zusammen. Die erste und übergeordnete Ebene ist die sogenannte Dachgesellschaft. Diese kann auch als Muttergesellschaft bezeichnet werden. Darunter befindet sich mindestens eine Tochtergesellschaft. Auf der zweiten Ebene können auch mehrere Tochterunternehmen vorhanden sein.
Die Tochtergesellschaften verfügen stets über eine rechtliche und organisatorische Selbstständigkeit. Die Muttergesellschaft hält eine Kapitalbeteilung an den untergeordneten Gesellschaften. Aus dieser gehaltenen Kapitalbeteilung entsteht auch der Begriff des Holding. Er entstammt dem englischen „to hold“.
Bei den Holdinggründung gibt es drei verschiedene Organisationsformen. Das am häufigsten angewandte Holding ist das operative Holding. Hierbei ist die Dachgesellschaft auf dem Markt etabliert. Die Tochtergesellschaften haben eine ergänzende oder unterstützende Funktion. Häufig handelt es sich dabei um Auslandsniederlassungen. Diese sind im Normalfall kleiner als die Dachgesellschaft und direkt von der Muttergesellschaft abhängig.
Managementholding
Beim Managementholding ist kein operatives Geschäft vorhanden. Die Muttergesellschaft hält Beteiligungen an den untergeordneten Unternehmen und ist auch für die Führung derer zuständig. Führende Mitarbeiter der Dachgesellschaft haben hier häufig auch führende Positionen in den Tochtergesellschaften.
Finanzholding
Die gegensätzliche Form des operativen Holding ist das Finanzholding. Es wird auch als Vermögensholding bezeichnet. Die Muttergesellschaft bekleidet eine vermögensverwaltende Funktion und hat keine Leitungsfunktion der Tochtergesellschaften. Diese Organisationsform dient vorrangig der Ertragsoptimierung des gesamten Konzerns.
Die Erstellung einer Holdingstruktur bietet dem betreffenden Unternehmen meist steuerliche Vorteile. Dies kann durch eine Firmensitzverlegung ins Ausland erreicht werden. Dazu werden die von den Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne zu besseren Konditionen versteuert.
Holding: Integration von Unternehmen
Auch die Integration von neuen Unternehmen ist bei der Holdinggesellschaft leichter als bei anderen Organisationsformen. Das Kartellrecht verbietet einem Unternehmen zu hohe Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu haben. Diese Auflage kann durch die Gründung einer Holding umgangen werden. So wird eine direkte Kapitalbeteiligung in eine indirekte Kapitalbeteiligung. Bei einer Holding ist es für die Aufsichtsbehörden oftmals schwierig solche Kapitalbeteiligungen festzustellen und zu untersagen. Die Strukturen der Holdinggesellschafen sind teilweise schwer durchschaubar, da auch die Gründung von Zwischenholdings möglich ist.
Die Vorteile einer Holding überwiegen für das Unternehmen. Einzig ein erhöhter administrativer Aufwand durch die Tochtergesellschaften ist als nachteilig zu betrachten.