Die internationale Rechnungslegung gewinnt aufgrund zunehmender Internationaliserung der am Markt agierenden Unternehmen immer stärker an Bedeutung. Neben der Transparenz der Wertansätze einzelner Bilanzpositionen steht dabei die Vergleichbarkeit verschiedener Jahresabschlüsse und eine vernünftige Bewertung des Unternehmens für den Kapitalanleger im Vordergrund.
Bereits seit 1938 gibt es in den USA die US-GAAP (Generally Accepted Accunting Principles), verpflichtende Rechungslegungsvorschriften für an der New Yorker Börse nortierte Unternehmen.
Im Jahr 1973 gründete sich in London das International Accounting Standard Commitee (IASC) – eine privatrechliche Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hatte, ebenfalls internationale Rechnungslegungsvorschriften zu entwerfen. Bis 2000 erarbeitet das IASC 41 International Accounting Standards (IAS), von denen derzeit noch 31 bestehen. Ergänzend zu den IAS werden seit 2001 die International Financial Reporting Standards (IFRS) herausgegeben. Seitdem sich die EU für die IAS/IFRS als einheitliche Rechnungslegungsnormen entschieden hat und kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 2005 verpflichtet sind, dementsprechend zu bilanzieren, wächst die internationale Bedeutung der IAS/IFRS.
US-GAAP vs. IAS vs. HGB
Anforderungen dieser Rechnungslegungsnormen sind im Allgemeinen der periodengerechte Ausweis von Erfolgen sowie die vollständige Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen. Im Gegensatz zu der deutschen Rechungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), das nach dem Vorsichtsprinzip Erfolge und Vermögen eher zu niedrig bewertet um Fremdkapital-Gläubiger zu schützen, steht bei den IAS/IFRS der Anleger im Vordergrund, dem ein realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage seines Unternehmen gegeben werden soll.
Dies führt beispielsweise dazu, dass nach IAS/IFRS in einigen Fällen durch Neubewertung Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände möglich sind, die über die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten hinaus gehen (Fair Value-Bewertung). Nach HGB sind Zuschreibungen maximal bis zum Anschaffungspreis möglich, auch wenn der Wert eines Vermögensgegenstandes offensichtlich weit darüber liegt.
HGB Abschluss ist Pflicht
Deutsche Unternehmen sind trotz existierender internationaler Rechungslegungsvorschriften verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach HGB aufzustellen. Eine Ausnahme bildet lediglich der konsolidierte Jahresabschluss (Konzernabschluss), der einzig nach IAS/IFRS aufgestellt werden kann. Ein HGB-Abschluss ist hier nicht mehr erforderlich.