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    Home»Nachrichten»Ampelfraktionen verschieben Beschluss des Haushalts 2024
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    Ampelfraktionen verschieben Beschluss des Haushalts 2024

    News Redaktion News Redaktion22.11.23
    Bundestagsplenum (Archiv), über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundestagsplenum (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Vorsitzenden der Ampelfraktionen haben die Abstimmung über den Bundeshaushalt 2024 verschoben. „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern in einer Expertenanhörung über die Implikationen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 beraten. Als Fraktionsvorsitzende der Ampelfraktionen halten wir es für geboten, dieses Urteil sorgfältig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen“, erklärten Rolf Mützenich (SPD), Katharina Dröge (Grüne), Britta Hasselmann (Grüne) und Christian Dürr (FDP) am Mittwochnachmittag.

    „Die Beschlussfassung des Haushalts 2024 im Deutschen Bundestag wird deshalb nicht, wie bisher geplant, in der kommenden Sitzungswoche stattfinden.“ Ziel sei, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen, so die Fraktionschefs. Zuvor hatten die haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen die Verschiebung der Bereinigungssitzung des zuständigen Ausschusses für den Haushalt 2024 bestätigt. „Das Bundesverfassungsgericht hat uns vor große Herausforderungen gestellt. Darauf wollen wir mit Sorgfalt reagieren und einen Haushalt aufstellen, der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt“, erklärten Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) am Mittwochnachmittag. In der Sachverständigenanhörung am Dienstag hätten fast alle Sachverständigen einen Weg aufgezeigt, wie die Bundeshaushalte 2023 und 2024 trotz des Karlsruher Urteils verfassungsgemäß aufgestellt werden könnten. „Diesen prüfen wir jetzt intensiv“, so die Ampel-Vertreter. „Das muss dann aber auch die Opposition machen können.“ Dabei wolle man auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verabschiedung des Heizungsgesetzes Rechnung tragen und der Opposition ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung einräumen. „Dies wurde auch explizit von der Opposition gewünscht.“ Das Parlament komme als Haushaltsgesetzgeber seiner Verantwortung nach, hieß es. Auch das Bundesfinanzministerium müsse in Absprache mit der Bundesregierung alle offenen Punkte „schnellstmöglich, aber mit der verfassungsrechtlich gebotenen Sorgfalt“ klären, so die Haushälter.

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