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    Home»Nachrichten»Justizminister hält Maskenpflicht ab Herbst wieder für möglich
    Nachrichten

    Justizminister hält Maskenpflicht ab Herbst wieder für möglich

    News Redaktion News Redaktion02.07.22
    Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schließt nicht aus, dass mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wieder eine weitreichende Maskenpflicht in Deutschland eingeführt wird. „Wir werden vermutlich noch im Laufe dieses Monats ein Konzept vorlegen. Da wird die Maske sicher eine Rolle spielen“, sagte er der „Welt am Sonntag“.

    Sein Prinzip heiße „lageangepasstes Verhalten: Sinkt die Gefahr, dann muss man die Maßnahmen zurücknehmen“. Steige die Gefahr, dann müsse man ihr angemessen begegnen. „Der Evaluierungsbericht bestätigt der medizinischen Maske im Innenraum jedenfalls ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.“ Was mögliche Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Raum durch 2G- oder 3G-Regeln angeht, sagte der Minister: „Darüber werden wir jetzt reden müssen. Dafür müssen wir uns auch genau anschauen, welche Wirkungen die Impfstoffe haben und unter welchen Voraussetzungen das gelten könnte.“ Er sei persönlich skeptisch, „aber wir werden das jetzt sorgfältig besprechen“. Möglichen neuen Lockdowns erteilte Buschmann eine klare Absage. „Nach allem, was wir wissen, sind meiner Ansicht nach Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren heute nicht mehr verhältnismäßig.“ Solche Maßnahmen könne man, wenn überhaupt, nur in der Frühphase einer Pandemie ergreifen. „Nun befinden wir uns aber im dritten Jahr. Und wenn wir heute wissen, dass diese Maßnahmen ein ganz schlechtes Kosten-Nutzen-Profil haben, dann sollten wir uns endgültig von ihnen verabschieden“, so der Minister. In seinem Bericht zu den Corona-Maßnahmen in Deutschland hatte ein Sachverständigenausschuss am Freitag scharfe Kritik an der Datenlage und dem Zustandekommen von Grundrechtseinschränkungen geübt. Einzelne Maßnahmen konnten die Sachverständigen nach eigenen Angaben aufgrund der miserablen Datenlage nicht bewerten – mit einer Ausnahme: Maskentragen in Innenräumen wurde als nützlich bewertet, um das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Was etwa 2G-Regeln und Schulschließungen angeht, so traf das Gremium keine klaren Aussagen. Buschmann kündigte an, die Datenlage unverzüglich verbessern zu wollen. „Ich bin froh, dass wir am Freitag bereits einen Gesetzentwurf im Kabinett auf den Weg gebracht haben, dank dessen wir künftig mehr über die Corona-Situation insbesondere in den Krankenhäusern wissen werden.“ Man werde künftig weitere Informationen dazu haben, wer wegen und wer mit Corona in den Krankenhäusern liegt und wie viele Betten dort frei sind. Ein weiterer Bestandteil würden Abwasser-Screenings sein, die Hinweise auf das Infektionsgeschehen geben können: „Insgesamt kommen wir somit zu einer verbesserten Qualität von Daten“, sagte er der „Welt am Sonntag“.

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