Foto: Junge Frau mit Handy, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), zur Corona-Eindämmung Kontaktpersonen von Infizierten künftig per Handy zu orten, stoßen auf Vorbehalte. „Eine Regelung, die quasi einen Blankoscheck zur individuellen Lokalisierung und Nachverfolgung ausstellt, sehe ich problematisch“, sagte der digitalpolitische Sprecher SPD-Bundestagsfraktionen, Jens Zimmermann, dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Er halte es zwar für geboten, alle technisch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung zu haben.
„Allerdings erwarte ich hohe Hürden, um Missbrauch von vornherein auszuschließen, eine enge Einbindung des Bundesdatenschutzbeauftragten und eine Begrenzung von solchen gesetzlichen Regelungen auf höchstens zwölf Monate.“ Auch Datenschutzbehörden sehen das Regierungsvorhaben kritisch. „Der derzeitige Handlungsdruck darf eine sorgfältige rationale Abwägung und Aufarbeitung der komplexen Fragestellungen nicht verhindern“, sagte Hamburger Datenschützer Johannes Caspar der Zeitung. „Die Grundrechte und rechtsstaatlichen Verfahren haben ihre besondere Bedeutung, gerade auch in Zeiten der Krise.“ Für das Tracking von infizierten Betroffenen und deren Kontaktpersonen müssten daher „klare Vorgaben bestehen, die sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten und die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ausschließen“. Fraglich sei indes, ob eine „pauschale Ermächtigung im Infektionsschutzgesetz, die Standortdaten von Kontaktpersonen Erkrankter zu erheben“, dem entspreche. Caspars schleswig-holsteinische Amtskollegin Marit Hansen ergänzte: „Infektionsschutz ist wichtig, aber die Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass sensible personenbezogene Daten ohne ausreichende Garantien verarbeitet werden.“ In anderen Bereichen, in denen in die Rechte der Menschen eingegriffen wird, werde erwartet, dass jeder dieser Eingriffe „verhältnismäßig und überprüfbar“ sei, sagte Hansen dem „Handelsblatt“. Das sei auch die Bedingung dafür, wenn eine Behörde auf personenbezogene Standort- und Bewegungsdaten zugreifen wolle. Daher sollte im Fall der Spahn-Pläne geprüft werden, ob eine richterliche Kontrolle und nachträgliche Datenschutzüberprüfungen verpflichtend vorzusehen seien.