
Sowohl die Niederlande als auch Luxemburg und Belgien sind sehr beliebte Standortziele für deutsche Unternehmen.
Dies liegt vor allem daran, dass alle drei Länder geographisch gesehen an Deutschland angrenzen und somit ein reger Handel stattfinden kann. Zudem verfügen die Niederlande, Luxemburg und Belgien aufgrund ihrer oben erwähnten räumlichen Lage auch über eine gute Anbindung an den Rest Europas und nach Übersee. Des Weiteren bieten sie für deutsche Unternehmen nicht unerhebliche steuerliche Vorteile.Anzeige
Belgien
Die früher beliebten belgischen Koordinierungszentren (Coordination Centers) gibt es nicht mehr. Die Europäische Kommission stufte die Steuerregelung als unzulässige Beihilfe ein (Entscheidung 2003/755/EG). Die letzten Anerkennungen liefen Ende 2010 aus.
Luxemburg
Luxemburg ist als Standort für Holdinggesellschaften, sprich für Beteiligungsgesellschaften, die ausschließlich eine Kontrollfunktion ausüben, sehr reizvoll, denn diese sind in Luxemburg von der Körperschaftssteuer befreit. Außerdem zahlen Holdinggesellschaften weder Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen noch werden die Veräußerungsgewinne besteuert.
Niederlande
In den Niederlanden ist für deutsche Unternehmen die Gründung einer BV (besloten Vennootschap) sehr interessant. Eine BV ist vergleichbar mit einer deutschen GmbH und in ihrer Gründung relativ unbürokratisch. Anteile an einer BV sind übertragbar. Die Übertragung muss notariell beurkundet werden. Seit der Flex-BV-Reform von 2012 können die Gesellschafter auf eine Zustimmungspflicht verzichten. Ein eindeutiger Vorteil ist, dass deutsche Staatsbürger, auch ohne einen festen Wohnsitz in den Niederlanden zu haben, sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer einer BV sein können. Ausschüttungen einer BV an eine deutsche Muttergesellschaft bleiben nach § 8b KStG weitgehend außer Ansatz. 5 Prozent gelten als nichtabziehbare Betriebsausgaben, steuerpflichtig bleiben also effektiv 5 Prozent.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Firmengründung sich in allen drei Ländern günstig auf die Steuerlast und den Gewinn eines Unternehmens auswirkt.
Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: September 2026.
