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    Home»Nachrichten»Wagenknecht befürwortet Ausschussvorsitze für AfD im Bundestag
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    Wagenknecht befürwortet Ausschussvorsitze für AfD im Bundestag

    News Redaktion News Redaktion17.04.25
    Sahra Wagenknecht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Sahra Wagenknecht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die BSW-Bundesvorsitzende Sahra Wagenknecht hat sich dafür ausgesprochen, der AfD im Bundestag Ausschussvorsitze zu überlassen. Zuvor hatte Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) sich für eine „Gleichbehandlung“ der Partei in organisatorischen Fragen der parlamentarischen Arbeit ausgesprochen.

    „Die Debatte um die Äußerungen von Jens Spahn zum Umgang mit der AfD ist grotesk“, sagte Wagenknecht der „Welt“ (Freitagausgabe). „Keinen Wähler wird man dadurch zurückgewinnen, dass man der AfD im Bundestag weiterhin wichtige Ämter und andere formale Rechte vorenthält. Seit acht Jahren hält man an dieser Idiotie fest.“

    Es sei ein Irrweg, der am Ende nur der AfD helfe, weil ihre Wähler das zu Recht als Ohrfeige empfinden würden. „Der AfD zum Beispiel seit Jahren einen Vizepräsidenten im Bundestag vorzuenthalten, ist kein antifaschistischer Coup, sondern einfach mangelnder Respekt vor demokratischen Regeln“, so Wagenknecht. „Auch dieser Umgang hat dazu beigetragen, dass sich die AfD in den letzten Jahren verdoppelt hat“, kritisierte sie. „Wer das fortsetzt, vertieft die Polarisierung des Landes und fördert die AfD auf dem Weg zur stärksten Partei.“

    Die Frage, ob die Mitglieder des Bundestages auch AfD-Politikern zu Ausschussvorsitzenden wählen müssen, beschäftigte 2024 auch das Bundesverfassungsgericht. Die AfD-Fraktion sah sich in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt. Die Karlsruher Richter wiesen die Organklage der AfD-Fraktion allerdings ab. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze bewegten sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, argumentierten die Richter. Mit einer freien Wahl wäre es laut Bundesverfassungsgericht „unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte“.

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