Wahlen werden in Deutschland mit der Hilfe von Wahlhelfern durchgeführt. Dazu kann man als Bürger verpflichtet werden. Doch was verdient man eigentlich damit?

Wahlen finden in Deutschland mit der größtmöglichen Transparenz statt. Dazu gehört auch, dass die Durchführung mit Hilfe von Bürgern durchgeführt wird. Sogenannte Wahlhelfer teilen in den Wahllokalen die Stimmzettel aus und organisieren den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Auch an der Auszählung der Stimmen sind Wahlhelfer beteiligt.
In der Regel setzt man beim Ehrenamt des Wahlhelfers auf Freiwilligkeit. Finden sich allerdings nicht genügend Freiwillige, können Wahlhelfer auch verpflichtet werden. Grundsätzlich ist jeder wahlberechtigte Bürger verpflichtet, der Berufung als Wahlhelfer nachzukommen, solange er keinen angemessenen Grund für die Ablehnung des Ehrenamtes nennt.
Was verdient ein Wahlhelfer?
Für die Arbeit des Wahlhelfers wird eine kleine Entschädigung – das sogenannte Erfrischungsgeld – gezahlt. Die Höhe des Erfrischungsgeldes unterscheidet sich je nach Wahlort und Art der Wahl. Es werden Erfrischungsgelder zwischen 15 und 100 Euro für den gesamten ganztägigen Einsatz gezahlt.
Die Vergütungen werden fallweise angehoben, wenn sich abzeichnet, dass ein Mangel an Wahlhelfern besteht. Teilweise werden auch unterschiedliche Vergütungen je nach Arbeitsbereich des Wahlhelfers gezahlt.
Beispiele für Wahlhelfer-Vergütungen:
Vergütung | Stadt | Jahr |
---|---|---|
25 Euro | Bayreuth | Bundestagswahl 2013 |
30 Euro | Tönisforst | Europawahl 2014 |
40 Euro | Ingolstadt | Bundestagswahl 2013 |
40 Euro | Würzburg | Bundestagswahl 2013 |
40 Euro | Bremen | Europawahl 2014 |
45 Euro | Regensburg | Bundestagswahl 2013 |
50 Euro | Berlin | Europawahl 2014 |
60 Euro | Duisburg | Europawahl 2014 |
90 Euro | Nürnberg | Landtagswahl 2013 |
95 Euro | München | Landtagswahl 2013 |
Alle Angaben sind Circa-Angaben. Die genauen Vergütungen differieren teilweise je nach konkreter Funktion des Wahlhelfers.
Hast Du schon mal als Wahlhelfer die Wahlen unterstützt? Hast Du Dich freiwillig gemeldet oder wurdest Du verpflichtet? Hat es Dir gefallen? Schreib uns Deine Meinung und Deine Erfahrungen – direkt unter diesem Artikel in den Kommentaren. Wir freuen uns auf Dein Feedback – Du hilfst damit auch anderen Lesern.