
Strafe für falsche Aussage an Eides statt
In § 154 des Strafgesetzbuches ist die zu erwartende bzw. zu verhängende Strafe für eine falsche Aussage an Eides Statt geregelt. Mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr wird derjenige bestraft, der vor einer dafür zuständigen Behörde einen falschen Schwur abgibt. In minderschweren Fällen beträgt die Straferwartung mindestens sechs Monate bis hin zu fünf Jahren.
Der Versuch ist strafbar
Dieser Schwur kann vor Gericht oder auch einer anderen zur Abnahme eines Eides zuständigen Behörde oder Stelle erfolgen. Auch der Versuch einer falschen Aussage an Eides Statt ist strafbar. Beispielsweise in Strafverfahren vor Gericht dient der Schwur der Wahrheitsfindung und ist daher in der deutschen Rechtsprechung von enormer Bedeutung, denn er dient der Bekräftigung des Wahrheitsgehalts einer Aussage.
Wir waren vor Gericht und die Anwältin des Beklagten legte eine Aussage an Eidesstatt Ihres Mandanten vor , die durch ein Foto dokumentiert , das die Aussage an Eidesstatt falsch ist . Wieso unternimmt das Gericht denn jetzt nichts gegen diese Eidesstattliche falsch Aussage ? Oder wer muss da jetzt was machen ? Nach Information steht da ja Haftstrafe darauf .