Wer sich selbstständig machen will, muss sich vorab umfassend informieren, um alle Risiken abzuwägen. Aber auch, um alle Förderungsmaßnahmen auszuloten, die es durchaus gibt. Denn neben den unabdingbaren Parametern, wie die richtige Geschäftsidee und einem tragfähigen Businessplan, sind es vor allem die Finanzen, die im Vorfeld seriös durchkalkuliert werden müssen. Dabei gilt es auch, die verschiedenen Förderungsmaßnahmen zu recherchieren und die für sich jeweils passenden Modelle heraus zu filtern.Der Start in die unternehmerische Selbstständigkeit wird vom Bund, den Ländern und von weiteren Institutionen gefördert. In der Regel handelt es sich dabei um Darlehen mit günstigen Zinsen, einer langen Laufzeit und zum Teil auch um eine rückzahlungsfreie Zeit, bis mit der Tilgung begonnen werden muss. Dabei sind die einzelnen Maßnahmen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
ALG-II Bezug & Gründung
Auch aus Arbeitslosengeld II-Bezug kann man sich mit Fördermitteln selbstständig machen – gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 16c im SGB II. Hier kann beim Träger der Grundsicherung ein „Einstiegsgeld“ beantragt werden. Die Förderungsdauer beträgt normalerweise zwölf Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden.
Unabhängig von der ARGE finden sich auch Förderprogramme in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.foerderdatenbank.de). Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro (www.mikrofinanz.net).
Günstige Kredite für Existenzgründer
Günstige Kredite für Existenzgründer stellt auf Antrag der eigenen Hausbank unter bestimmten Bedingungen die Förderbank der deutschen Wirtschaft, Kfw, unter dem Stichwort „KfW-StartGeld“ zur Verfügung. Mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung ausgestattet, trägt das eigene Kreditinstitut ein deutlich vermindertes Risiko für dieses Darlehen. Damit will die Kfw Gründer unterstützen, deren Kreditbetrag maximal 50.000 Euro beträgt.
Auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als drei Jahre selbstständig tätig sind, können zur Festigung ihres Betriebes das KfW-StartGeld in Anspruch nehmen. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre mit maximal einem Tilgungsfreijahr oder alternativ zehn Jahre mit maximal zwei Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz ist jeweils für die gesamte Laufzeit festgeschrieben (www.kfw-mittelstandsbank.de).
Hilfestellungen
Wichtige Hilfestellungen bei der Gründung eines eigenen Unternehmens bieten auch nicht-monetäre Förderungen, wie beispielsweise die „Gründungswerkstatt Deutschland“ (www.gruendungswerkstatt-deutschland.de). Die Initiative ist ein Projektverbund aus Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Gründungsinitiativen und der KfW-Bankengruppe. Sie begleitet Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen mit Informationen, Werkzeugen und persönlicher Beratung in die Selbständigkeit.
Es gibt also vielfältige Möglichkeiten der Förderungen in die Selbstständigkeit – informieren muss sich ein jeder selbst.