Hypothekenbanken sind Spezialbanken, die sich auf die Vergabe von Krediten zur Baufinanzierung spezialisiert haben. Diese Darlehen werden sowohl an Privatpersonen, aber auch an institutionelle Kreditnehmer vergeben.
Auch die Vergabe von Kommunaldarlehen gehört zum Geschäftsbereich der Hypothekenbanken. Zur Sicherung dieser Kredite werden Grundschulden bzw. Hypotheken auf die finanzierten Objekte eingetragen. Lt. Gesetz dürfen diese Kredite nur bis zur Beleihungsgrenze von 60% vergeben werden.
Um sich zu refinanzieren, geben die Hypothekenbanken auf der Grundlage der eingetragenen Hypotheken Pfandbriefe und Schuldverschreibungen aus. Dies sind festverzinsliche Wertpapiere, die meist an der Börse gehandelt werden. So können Privatanleger diese Papiere kaufen. Festverzinsliche Wertpapiere von Hypothekenbanken sind sehr sichere Anlagen, deren Verzinsung sich nahe am Geldmarkt orientiert. Sie sind vergleichbar mit Sparbriefen von Banken, allerdings ist hier die Verfügbarkeit gegeben, da die Hypothekenpfandbriefe täglich verkauft werden können.
Die Pfandbriefe werden bei Emission zu 100% ausgegeben, bei Fälligkeit erhält der Kunde ebenfalls wieder 100%. Während der Laufzeit kann der Kurs der Pfandbriefe jedoch schwanken, dies geschieht in Abhängigkeit vom aktuellen Zinsniveau. Hat der Anleger zum Beispiel ein Wertpapier mit einem Nominalzins von 3% p.a. und einer Restlaufzeit von 2 Jahren gekauft, wird der Kurs bei einer Anhebung des Zinses durch die EZB sicher sinken. Derzeit sind bereits für 1-jährige Anlagen 3,8% Rendite erzielbar. Auf der anderen Seite werden Anleihen mit einem Nominalzins über 4% p.a. bei einer Zinssatzsenkung eine Kurssteigerung verzeichnen können.
Hypothekenbanken & Hypothekenbankgesetz
Hypothekenbanken unterlagen bis Juli 2005 dem Hypothekenbankgesetz, welches die Rechte und Pflichten dieser Kreditinstitute regelte. Danach wurde es vom Pfandbriefgesetz abgelöst. Dieses regelt ebenso die Begriffe Hypothekenbank, Pfandbrief und die jeweiligen Deckungsvorschriften. Hypothekenbanken haben jedoch seit dem neuen Gesetz ihre Sonderstellung im Bereich der Kreditinstitute verloren.
Aus diesem Grund wurde die Zahl der ausgegebenen Hypothekenpfandbriefe in den letzten Jahren immer weniger. Zudem gibt es zahlreiche weitere Emittenten aus dem Bereich der Wirtschaft, die ebenfalls festverzinsliche Papiere emittieren, oft sogar zu einem höheren Zins.