Die Gründung einer Limited ist relativ günstig, vor allem im Vergleich zur deutschen Entsprechung, der GmbH. Damit ist sie gerade für Existenzgründer mit begrenzten finanziellen Mitteln attraktiv, wenn diese nicht mit ihrem Privatvermögen für das Unternehmen haften, sondern stattdessen eine Kapitalgesellschaft gründen wollen. Allerdings sollten bei der Gründung einige Dinge bedacht werden, um nicht von Folgekosten oder rechtlichen Vorschriften überrascht zu werden.
Handelsregister
Jedes in Deutschland tätige gewerbliche Unternehmen, muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet sein. Dies gilt auch für eine Limited, die in Deutschland tätig ist. Wenn es sich bei der Limited lediglich um eine unselbstständige Betriebsstätte handelt, muss abgesehen von der Gewerbeanmeldung allerdings kein Eintrag im Handelsregister vorgenommen werden. Ist die Limited dagegen eine in Deutschland tätige selbständige Zweigniederlassung, muss diese Filiale im Handelsregister eingetragen werden. Dazu müssen die Gründungsunterlagen sowie beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
Vorteile der Limited
Der wichtigste Vorteil einer Limited ist das geringe Eigenkapital. Im Gegensatz zur GmbH, bei der 25.000 Euro nötig sind, reicht bei der Registrierung in Großbritannien schon ein britisches Pfund aus. Zudem nimmt die Gründung nur wenige Tage in Anspruch, während die Haftung auf das Eigenkapital des Unternehmens limitiert ist. Als Unternehmer muss man also nicht mit seinem Privatvermögen haften. Zu guter Letzt unterliegt die Limited dem firmenfreundlichen britischen Gesellschaftsrecht, in dem Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen problemlos und ohne Notar möglich sind. Damit fallen auch später wesentlich weniger Gebühren an als bei vergleichbaren Transaktionen mit einer GmbH.
Nachteile der Limited
Allerdings hat eine Limited auch einige Nachteile. So sind selbst bei einem reinen Geschäftsbetrieb in Deutschland eine Adresse und ein Vertreter in Großbritannien nötig. Verschiedene Dienstleister bieten einen entsprechenden Service an, dafür fallen allerdings gewisse Kosten an. Ist die Haupttätigkeit der Limited in Deutschland, muss neben dem Jahresabschluss in Großbritannien auch beim deutschen Finanzamt eine Steuererklärung eingereicht werden, die Bürokratie wird an dieser Stelle also nicht weniger, ganz im Gegenteil. Zudem ist es nicht möglich, als Unternehmer mit einer Limited seine Anonymität zu bewahren, da das britische System auf höchstmöglicher Transparenz beruht.
Limited als Gesellschaft in Deutschland
Alles in allem gibt es also gewichtige Vorteile, aber auch einige Nachteile, die gegen eine Limited in Deutschland sprechen. Unternehmer sollten sich im Einzelfall über die wichtigsten Punkte informieren und dann ihre Entscheidung auf dieser Grundlage treffen. Grundsätzlich aber gilt, dass man mit einer Limited in Deutschland wie auch in allen anderen Ländern der Europäischen Union ganz normal am Wirtschaftsleben teilhaben kann, Einschränkungen gegenüber heimischen Rechtsformen gibt es nicht.