
Im Dschungel der angebotenen Versicherung kann mal Laie schnell den Überblick verlieren, welche Versicherungen tatsächlich sinnvoll sind. Dabei gehört eine Rechtsschutzversicherung neben den Privathaftpflichtversicherungen zu einer der wichtigsten Versicherungen. Denn sehr schnell können Sie in eine Situation geraten, in der Sie einen Anwalt benötigen.
Ein Rechtsstreit ist nicht immer freiwillig und selten billig
In solchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung helfen die eigene Rechtsposition zu vertreten. Unabhängig davon, um welchen Streitfall es sich handelt, wenn Sie vor Gericht Recht bekommen möchten, benötigen Sie in der Regel die Hilfe eines Rechtsanwalts. Solche Rechtsstreitigkeiten können allerdings enorme Kosten verursachen.
Sie sollten sich allerdings nicht von den Kosten abschrecken lassen, und infolge dessen auf Ihr Recht verzichten. Bei rechtlichen Schritten sichert Sie eine Rechtsschutzversicherung finanziell ab. Somit hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung dabei Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen zu können.
Welche Kosten trägt eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei bis zur Höhe der Deckungssumme Rechtsanwaltgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenkosten. Aber auch Kosten des Gegners und des gegnerischen Anwaltes werden von der Rechtsschutzversicherung getragen, falls diese vom Versicherungsnehmer zu erstatten sind. Grundsätzlich besteht bei einer Rechtschutzversicherung freie Anwaltswahl, das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei einem eingetretenen Rechtsschutzfall einen Rechtsanwalt seiner Wahl benennen kann. Die Höhe der Versicherungssumme ist dabei abhängig von der Art der Rechtsschutzversicherung, weniger entscheidend ist hierbei die Deckungssumme. Diese beträgt pro Rechtsschutzfall jeweils 300.000 EUR. Ebenfalls ist es möglich für Strafkautionen zusätzlich ein Darlehen bis zu 100.000 EUR zu erhalten.
Formen der Rechtsschutzversicherung
Bei den Rechtsschutzversicherungen gibt es zudem verschiedene Formen: den Verkehrs-Rechtsschutz, den Privat- und Berufs-Rechtsschutz sowie den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Mit dem Paket einer Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung werden Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner, Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder bis zum 25. Lebensjahr geschützt, solange sie keine auf Dauer angelegte, entgeltliche Berufstätigkeit ausüben. Die Leistungen beziehen sich dann auf den privaten und beruflichen – wenn nichtselbstständig- Bereich. Beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gilt der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie anderen Rechten in Zusammenhang mit einer Immobilie.