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    Home»Finanzen»Umsatzsteuer für Freiberufler
    Finanzen

    Umsatzsteuer für Freiberufler

    Sebastian Fiebiger Sebastian Fiebiger19.12.10↻ 09.05.19

    Viele Menschen, die es in Erwägung ziehen, einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen, sind zu Beginn meist etwas verwirrt, wenn es um die Steuergesetze für Freiberufler geht. Vielen ist es bewusst, dass die Steuerrechnung bei Freiberuflern eine andere ist als die bei einem Angestellten. Der folgende Text vermittelt grundlegendes Wissen zur Umsatzsteuer bei Freiberuflern. Der Text ersetzt jedoch keine fachmännische Beratung, die die individuelle Situation analysieren kann.Müssen Freiberufler eine Umsatzsteuer zahlen?

    Grundsätzlich gilt, dass alle Freiberufler verpflichtet sind, eine Umsatzsteuer zu zahlen. Eine Ausnahme bildet hier der freiberufliche Kleinunternehmer, welcher nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerzahlung befreit werden kann. Damit diese Kleinunternehmerregelung Anwendung finden kann, darf das freiberufliche Gewerbe einen Bruttoumsatz von 17.500 € im Vorjahr der jeweiligen Steuererklärung nicht überschreiten. Darüber hinaus darf der Freiberufler nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr als Bruttoumsatz verzeichnen.

    Die Ist-Besteuerung für Freiberufler

    § 16 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes regelt das Vorgehen wie folgt: die Steuer wird fällig, sobald der Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer abgelaufen ist, in dem der Umsatz ausgeführt wurde. Für Freiberufler gilt eine Sonderregelung, die durch die Tatsache legitimiert wird, dass Freiberufler zu keiner Buchführung verpflichtet sind. Diese Regelung besagt, dass Freiberufler die Umsatzsteuer erst anmelden und abführen müssen, wenn das Entgelt vereinnahmt worden ist. Das heißt, dass Freiberufler ihre Umsatzsteuer erst abführen müssen, wenn die Zahlung des Rechnungsbetrages stattgefunden hat.

    Vereinnahmte und vereinbarte Entgelte

    Die Umsatzsteuer für Freiberufler ergibt sich aus den tatsächlich vereinnahmten Entgelten und wird nicht nach den vereinbarten Entgelten errechnet.

    Freiberufler und die Gewerbesteuer

    Wenn mehrere Freiberufler ein Gewerbe gründen, wie zum Beispiel eine Gemeinschaftspraxis oder eine Anwaltskanzlei, müssen sämtliche Einnahmen, so klein sie auch sein mögen, als gewerbliche Tätigkeit erklärt werden. Damit müsste man für die freiberuflichen Einkünfte eine Gewerbesteuer zahlen.

    Umsatzsteuerbefreite Berufsgruppen

    §4 des Umsatzsteuergesetzes legt fest, dass eine bestimmte Anzahl an freien Berufen keine Umsatzsteuer zu zahlen hat. So sind zum Beispiel Medizinberufe von der Umsatzsteuer in der Regel befreit.

    Frist

    Nach dem Abschluss eines Geschäftsjahres, muss man bis spätestens zum 31. Mai eine Umsatzsteuererklärung bei dem verantwortlichen Finanzamt abgegeben haben.

    Anmerkung

    Da es bei der Zahlung der Umsatzsteuer zu diversen betrügerischen Handlungen kam, wurde die Kontrolle seit 2004 verstärkt, so dass eine fristgemäße und korrekte Abgabe der Umsatzsteuererklärung nicht nur ein seriöses Bild vermittelt, sondern auch unangenehme Nachfragen vermeiden kann.

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    Sebastian Fiebiger
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    Sebastian ist Dipl. Wirtschaftsinformatiker und arbeitet seit 1998 für verschiedene Onlinemedien. Er engagiert sich ehrenamtlich in Projekten zur Krebsforschung, ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in Berlin. Seit 2004 leitet er die Redaktion. - Profil

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    1 Kommentar
    Ein Kommentar
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      Michael Kipp on 24.05.13 14:58

      Die kleingewerberegelung wie Sie Zeit Umstellung von DM auf €
      Gemacht wurde ist in den Letzten 10 Jahren nicht Geändert wurden
      obwohl viele Steuerberaten dieses den Finanzbehörden haben Wissen
      lassen mit 17500 € last es sich nicht mehr Real Leben wenn alle
      unkosten abgezogen werden.

      Eine Umstellung auf den Alten Freibetrag von 32500 € würde viele
      hausgemachte Insolvenzen seitens des Finanzamtes
      unterbinden.

      Bei einen Jahresumsatzes als Freiberufler von 19000 € –
      24000 € ist Real Weniger zu Verfügung als ein Kleingewerbe.

      Wenn der Unternehmer Rechnungen erstellen muss für Seine
      Kunden (Ist in der Regel der Fall )
      ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die Zahlungsunfähigkeit
      gegeben ist,wenn das Finanzamt dann die forderung
      anmeldet besonderst Saisonabhängige Gewerbebetriebe,

      können dann die Steuerlast nicht mehr Aufbringen.

      Einen Ausweg für Solche Gewerbetreibenden ist die Gründung
      eines Weiteren Betriebes im Familienumfeld.
      ZB : Vater ,Mutter, 2 Kinder = 4 Gewerbe = 60000 € frei.

      Diese Kombinatsion ist für alle Billiger als Harz IV für die
      Familie.

      Danach wird in der Rechnung nur § 25 der Kleingewerbeverordnung
      hingewiesen das die MST nicht Ausgewiesen wurde.
      Brutto für Netto

      Die Politik sollte Sich mal Fragen Wieso sich keiner dieses
      Thema anniemt.

      Eine Erhöhung auf den Alten Stand von 2000 = 32500 DM= €
      könnte auch Existensgründer verhelfen nicht nach 1 Jahr
      schon Wieder Arbeitslos zu Sein nur weil er die
      Steuerlast von 4000 € nicht tragen konnte.

      Lieber die Gewerbetreibende die nicht den Umsatz oder die
      durch Branschenbedingter Umsatzrügang zu kämpfen haben
      unterstützen ,ist es den Finanzämter wichtig die Kuh
      (Gewerbetreibender Steuerzahler zu Schachten )

      Oder sollen diese Betriebe lieber nach der Abgeschossenen
      Insolvenz in Irland einen Briefkasten Mieten mit Wohnsitz
      und dann von Vorne beginnen mit einen Realen Steuersatz von 0 €

      und das noch möglich im Eigenen Betrieb der dann ein Neuen
      Name hat .

      So kann Steuerpolitik nicht sein.

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