Viel zu oft hört man von Unfällen, verschuldet durch Alkohol am Steuer. Der Fahrer dachte, er hätte sich noch unter Kontrolle, es waren ja nur zwei oder drei oder wieviel Bier. Und dann ist der Wagen plötzlich doch außer Kontrolle geraten, irgenwie. Wenn es dann noch zu Sach- oder gar Personenschaden kommt, wird aus dem bisschen Bier schnell eine Katastrophe.
Und da dieser „Nur ein Glas“-Alkohol so extrem normal in unserer Gesellschaft geworden ist, gibt es für Alkohol am Steuer Sanktionen.
0,3 Promille
Bei 0,3 Promille kann man gerade noch davon kommen. Zeigt man da jedoch schon Fahrunsicherheit, so kann dies mit 7 Punkten, Geldstrafe und auch Führerscheinentzug bestraft werden.
0,5 – 1,1 Promille
Hat man 0,5 bis 1,1 Promille im Blut, hat jedoch weder einen Unfall noch scheint man alkoholbedingt fahrunsicher zu sein, so muss man zwischen 250EUR bis 750EUR zahlen, erhält vier Strafpunkte und ein bis drei Monate Fahrverbot.
Bei einem Unfall
Kommt es jedoch zu einem Unfall oder es gibt gravierende Anzeichen von Fahruntüchtigkeit, so gilt dies als Straftat und wird gleich sanktioniert, wie ab 1,1 Promille. Es wird mit sieben Punkten geordert, der Führerschein wird entzogen und ein Fahrverbot von mindestens sechs Monaten bis sogar fünf Jahren erteilt. Zusätzlich gibt es eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug.
Ab 1,6 Promille
Ab 1,6 Promille muss man zusätzlich ein medizinisch-psychisches Gutachten abliefern, wenn man nach Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt. Hier kann es bei schwerwiegenden Straftaten, wie sächliche Beschädigung oder gar Gefährdung eines Menschen, auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kommen.
Empfehlung: Null Promille
Doch egal, wie hoch das Fahren mit Alkohol am Steuer gefahndet wird und man sich dies leisten kann. Und auch wenn man sich sicher fühlt. Alkohol beeinträchtigt das Konzentrationsvermögen sowie die Aufmerksam, und egal in welchem Maße dies geschieht, es beeinträchtigt und ist somit unverantwortlich damit zu fahren.