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    Home»Blog»GEZ Rundfunkbeitrag und Büro zuhause - Das Homeoffice ist kostenlos

    GEZ Rundfunkbeitrag und Büro zuhause - Das Homeoffice ist kostenlos » Blog

    Sebastian FiebigerSebastian Fiebiger06.03.13↻ 11.05.2311

    Betriebsstätten in privaten Wohnungen sind beitragsfrei, wenn für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird. Ein Beispiel: Hat ein freier Grafiker sein Büro in seiner Wohnung eingerichtet und wird für diese bereits der Rundfunkbeitrag geleistet, fällt kein gesonderter Beitrag an. Der Beitrag für die Betriebsstätte entfällt. (Rundfunkgebuehren.de)

    Das wusste ich nicht und habe bisher für die Softclick immer brav 5.xx Euro pro Monat gezahlt. Die bisherige Geschäftsführerin von Cynomic war da schlauer und hatte das Unternehmen abgemeldet. Diesem leuchtenden Vorbild werde ich jetzt nacheifern.

    Falls jemand einen ähnlichen "Deal" für die IHK-Gebühren kennt -> her damit!

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    Sebastian Fiebiger
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    Sebastian ist Dipl. Wirtschaftsinformatiker und arbeitet seit 1998 für verschiedene Onlinemedien. Er engagiert sich ehrenamtlich in Projekten zur Krebsforschung, ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in Berlin. Seit 2004 leitet er die Redaktion. - Profil

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    11 Kommentare
    1. Martin on 07.03.13 22:26

      > Falls jemand einen ähnlichen “Deal” für die IHK-Gebühren kennt -> her damit!

      Einfach keine Gewinne machen ;-)

    2. Sebastian on 07.03.13 23:32

      Für GmbHs und Co. KGs gibt es leider Grundgebühren.

    3. Alice on 08.03.13 12:12

      Klar…sind ja auch zusätzlich noch „juristische Personen“ die Dein häusliches Arbeitszimmer mitbewohnen.

    4. Sebastian on 08.03.13 12:14

      Ja, das wird langsam eng hier ;-)

    5. Martin on 08.03.13 14:12

      > Für GmbHs und Co. KGs gibt es leider Grundgebühren

      Achja, stimmt.. ich vergass.

    6. Sebastian on 08.03.13 17:07

      Wir sollten aufhören, über sowas zu reden.

      Ich hatte heute zwei IHK-Gebührenbescheide im Briefkasten.

      Und was das mit mir macht, ist nicht gut. Als jemand, der dem Leben in einer Diktatur durch einen günstigen Jahrgang gerade noch so entkommen ist, geht mir sowas unglaublich gegen den Strich.

      Ich kann mich nur wiederholen: Selbst bei den DDR-Pionieren und der Hitlerjugend war die Mitgliedschaft FREIWILLIG. Ich kann es noch immer nicht glauben, dass es legal sein soll, dass eine Organisation im Namen ihrer Mitglieder handeln kann, von denen ein erheblicher Teil nur eines will. Raus da!

    7. Tjark on 08.03.13 19:09

      „IHK“ und schon ist die gute Laune weg ….

    8. Sebastian on 08.03.13 20:23

      Ach komm, Jung.

      Davon lassen wir uns doch die Laune nicht verderben. Wenn es irgendwann ein Urteil gibt, klagen wir uns unsere Beiträge zurück ;-)

    9. Anxy on 22.11.18 19:47

      Leider stimmt das nicht mehr, wie ich eben feststellen musste. Bei Homeoffice muss für die Betriebsstätte und die Wohnung gezahlt werden :(

    10. mybasti on 23.11.18 21:17

      Das stimmt schon. Die Info stammt ja direkt vom Beitragsservice. Kannst Du hier nachlesen:

      https://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen_des_gemeinwohls/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

    11. Onma on 13.01.19 01:24

      Schöne Informationen über Privathäuser, die kostenlos sind, wenn bereits ein Beitrag für die Wohnung bezahlt wird. Vielen Dank für die Weitergabe dieser Informationen an uns. Ich werde diesen Beitrag an meine Freunde weitergeben.

    Kommentar

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