Was die GbR auszeichnet, wie die Haftungssituation aussieht, welche Firmennamen möglich sind und was bei der Buchhaltung zu beachten ist.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist für viele Existenzgründer ist erste Gesellschaftsform. Ohne Kapitalanforderungen ist sie schnell zu gründen. Die Grundlagen für eine Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind in § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. Sie stellt die Grundform einer Personengesellschaft dar und ist damit eine der einfachsten Gesellschaftsformen, die das deutsche Recht kennt.
Dadurch – und durch ihre beschränkte Rechtsfähigkeit – eignet sich die GbR besonders für Gründungen, die mit wenig Haftungsrisiko verbunden sind. Auch wird sie gerne bei Zusammenschlüssen von Einzelunternehmern oder Freiberuflern zu einer Gesellschaft gewählt. So einfach wie die GbR inhaltlich ist, so einfach ist auch ihre Gründung. Im Gegensatz zur GmbH bedarf es keines Mindestkapitals.
GbR Gründung – Die Haftung
Da man allerdings als Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GbR uneingeschränkt haftbar ist, ist die Wahl der Partner in der GbR vielleicht der wichtigste und schwierigste Schritt. Ist man überzeugt von der Tauglichkeit seiner Partner (oder seines Partners, denn eine GbR muss aus mindestens zwei Personen als Gesellschafter bestehen), sollte der Weg zum Notar führen. Denn auch wenn es keine formellen Vorgaben für einen Vertrag gibt, sollte man diese Investition tätigen, um von Anfang an Missverständnisse zu vermeiden und Problemen vorzubeugen. Sollte eine GbR mit sehr vielen Partnern gegründet werden, bietet sich hier außerdem an, einen oder mehrere Geschäftsführer zu benennen und klare Aufgabengebiete, so wie Befugnisse abzustecken. Geschieht das nicht, hat jeder Gesellschafter gleichzeitig auch die Geschäftsführung inne.
GbR – Firma, Handelsregister und Buchführungspflichten
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf keine kaufmännischen Tätigkeiten ausüben und wird deswegen auch nicht ins Handelsregister eingetragen. Auch darf diese Gesellschaftsform nicht im juristischen Sinn als „Firma“ auftreten, also beispielsweise das „GbR“ im Firmennamen tragen. Unabhängig davon darf auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sich natürlich einen Namen geben, unter dem die Gesellschafter nach außen einheitlich auftreten. Die GbR ist, wie eingangs erwähnt, eine recht einfache Form des Zusammenschlusses. So entfallen beispielsweise auch die Buchführungspflichten – eine einfache Überschussrechnung reicht aus.
Allerdings gibt es eine Bilanzierungspflicht, sobald der Umsatz pro Jahr höher als 260.000 Euro bzw. der Gewinn höher als 25.000 pro Kalenderjahr liegt. Dann kann es sinnvoll sein, in eine andere Rechtsform zu wechseln. Vor- und Nachteile der GbR liegen damit deutlich auf der Hand: Sie ist eine einfach zu gründende und einfach buchhalterisch zu führende Gesellschaftsform, die rechtliche Lage, sowohl nach innen, wie nach außen ist jedoch mitunter schwierig. Mit den richtigen Partnern und in Branchen, die wenig Haftungsrisiko bergen, kann diese Gesellschaftsform jedoch die richtige sein.
Tipps
Rechtlich ist die GbR per einfachem Handschlag gründbar. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag auszuarbeiten. Vorlagen dafür gibt es im Netz, in Büchern zur GbR-Gründung oder beim Anwalt des Vertrauens. Wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt den Vertrag beim Notar.
In der GbR haftet jeder Gesellschafter mit seinem vollen Vermögen. Die Haftung ist also nicht – wie etwa bei Kapitalgesellschaften – auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Für risikoreiche Geschäfte ist die Gesellschaftsform daher eher ungeeignet. Als Alternative empfiehlt sich die ebenfalls recht einfach zu gründende Unternehmergesellschaft (UG) oder eine GmbH.
Hast Du eine GbR oder trägst Du Dich mit dem Gedanken, eine zu gründen? Was findest Du an dieser Gesellschaftsform attraktiv? Was stört Dich? Schreib uns Deine Meinung, Fragen und Ergänzungen. Wir freuen uns über Dein Feedback in den Kommentaren, direkt unter diesem Artikel. Du hilfst damit auch anderen Lesern.
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