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    Finanzen

    Insiderinformationen und Insiderhandel an der Börse

    30. Januar 2011↻ 6. Januar 20203 min

    Mittels Insiderinformationen findet der so genannte Insiderhandel statt. Es werden Informationen für den Handel mit Aktien ausgenutzt. Doch Insiderhandel ist in fast allen Staaten – auch in Deutschland – verboten und wird als Straftat behandelt.

    Ein Insider ist jemand, der über Informationen verfügt, die für ein Wertpapier kurserheblich sind. Auch Informationen über einen Emittenten (einen Wertpapier Ausgebenden) gehören dazu.

    Sind diese Neuigkeiten noch nicht veröffentlicht worden, zählen sie zu den Insiderinformationen. Es gibt das so genannte Wertpapierhandelsgesetz. In ihm sind Insider folgendermaßen charakterisiert: ein Insider ist jemand, der am Unternehmen selbst oder an Partnerunternehmen finanziell beteiligt ist.

    Zum Beispiel Vorsitzende des Aufsichtsrats oder allgemein Vorstandsmitglieder sind ebenfalls Insider, da sie über bestimmte Kenntnisse aufgrund ihrer Tätigkeit im Unternehmen verfügen. Auch beispielsweise Notare oder Steuerprüfer haben ein bestimmtes Wissen aus ihrer Tätigkeit für das Unternehmen und besitzen Insiderkenntnisse.

    Die Verwendung von Insiderinformationen ist strafbar

    Wer solche Insiderinformationen verwendet, um Wertpapiere für sich selbst oder für andere zu kaufen oder zu verkaufen, macht sich strafbar. Verboten ist auch, einer anderen Person Insiderinformationen mitzuteilen oder auf irgendeine Art und Weise zugänglich zu machen.

    Nicht rechtens ist auch die Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auf Grund von Insiderinformationen. Auf alle diese Vergehen steht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, zumindest aber eine hohe Geldstrafe.

    Maßnahmen gegen Insiderhandel

    Mittlerweile gibt es einige mehr oder weniger wirksame Maßnahmen gegen den Insiderhandel. Zum Beispiel sind Unternehmen verpflichtet, Insiderinformationen möglichst bald zu veröffentlichen, um einem Handel damit zuvorzukommen und ihn zu verhindern.

    Damit soll auch die weitere Verbreitung der Informationen verhindert werden. Ist eine Gesellschaft an der Börse notiert und es führen Mitglieder des Vorstands oder deren Familienmitglieder einen Handel mit Wertpapieren, so sind diese verpflichtet, das dem eigenen Unternehmen so schnell wie möglich mitzuteilen. Die Gesellschaft selbst steht dann in der Pflicht, diese Nachricht zu veröffentlichen.

    Um den Insiderhandel zu verhindern, wurden in den meisten Staaten Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörden gegründet. Sie sollen die Einhaltung der für den Wertpapierhandel geltenden Gesetze sichern. Eine ihrer Aufgaben ist, Insidergeschäfte zu finden und auffliegen zu lassen. Dazu werden aus den täglichen Umsätzen an der Börse auffällige Aktionen herausgefiltert. Die aktuellen Kursbewegungen werden ständig überwacht und auf Auffälligkeiten hin überprüft.

    In der Praxis können an der Börse allerdings recht häufig auffällige Bewegungen der Kurse beobachtet werden. Eine Verurteilung von Leuten, die Geschäfte mit Insiderinformationen machen, ist jedoch schwer zu erreichen, da es sich oftmals recht schwer einschätzen lässt, ob die vorliegenden Informationen nun tatsächlich den Kurs einer Aktie beeinflussen konnten oder nicht.

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    Sebastian Fiebiger
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    Sebastian ist Dipl. Wirtschaftsinformatiker und arbeitet seit 1998 für verschiedene Onlinemedien. Er engagiert sich ehrenamtlich in Projekten zur Krebsforschung, ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in Berlin. Seit 2004 leitet er die Redaktion. - Profil

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