
Die finanzielle Absicherung der eigenen Familie liegt zweifellos jedem am Herzen, vor allem wenn es nur einen Hauptverdiener gibt, von dessen Einkommen die ganze Familie abhängig ist. Nicht selten lasten hohe finanzielle Belastungen auf der Familie, welche aus Krediten z.B. für den Hausbau bestehen. Verstirbt der Hauptverdiener droht ein wirtschaftliches und soziales Fiasko.
Das Risiko bestimmt die Prämie
Dieser Gefahr kann mit einer Risikolebensversicherung begegnet werden. Diese bietet eine günstige Möglichkeit, im Todesfalle die Hinterbliebenen abzusichern, wobei die Höhe der jährlichen Versicherungsbeiträge von einigen Faktoren abhängt. Primär hat natürlich die Versicherungssumme, die im Risikofall ausgezahlt werden soll, großen Einfluss auf die Höhe der Beiträge.
Alter und Lebensweise haben Einfluss auf den Beitrag
Aber auch das Alter bei Versicherungsbeginn spielt eine Rolle. So sind die aufzubringenden Beiträge für einen ende 20 Jahre alten Mann gewiss niedriger, als wenn die Risikolebensversicherung erst im Alter von 60 abgeschlossen wird. Neben dem Alter ist auch die persönliche Lebensführung von Bedeutung. Raucher müssen im Vergleich zu Nichtrauchern eine höhere Prämie aufbringen um einen gleichwertigen Schutz zu erlangen.
Zuschläge für bestimmte Berufe und Hobbys
Des weiteren sind berufsabhängige Zuschläge zu erbringen. Eine Prämie für einen Bauarbeiter oder Personenschützer ist entsprechend höher als die eines Büroangestellten. Sogar gefährliche Hobbys, wie z.B. Fallschirmspringen haben Auswirkung auf die jährlichen Beiträge. Ferner müssen übergewichtige Versicherungsnehmer zumeist mehr bezahlen, da ihre Lebenserwartung statistisch gesehen niedriger ist als die eines Normalgewichtigen.
Kündigung & Beitragsfortzahlung
Wurde eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, so ist zu bedenken, dass man diese möglichst nicht vor Ablauf kündigen sollte. Ein Verlust des Versicherungsschutzes wäre die Folge. Auch erhält man in der Regel nach einer Kündigung von den geleisteten Beiträgen nur einen geringen Prozentsatz zurück. Sind die Beiträge nicht mehr aufzubringen, so bietet sich die Möglichkeit der Beitragsfreistellung an. Der Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen, allerdings sind nicht geringe Einbußen in der Höhe der Versicherungssumme die Folge.