Was man bei der Krankenversicherung für seine Kinder unbedingt beachten sollte, wann Kinder kostenlos mitversichert sind und wann sich eine private Versicherung lohnt.

Krankenversicherung – die wichtigste Versicherung für das neue Leben (Foto: Andy Dean | iStockphoto | Thinkstock)
Menschen, die ein Kind erwarten sind voller Emotionen, Vorfreude und Erwartungen. Aber auch ganz rationale Entscheidungen müssen als Wegbereiter des neuen Lebens getroffen werden. Die Frage nach der richtigen Krankenversicherung für den Familienzuwachs steht dabei ganz oben auf der Prioritätenlisten. Schließlich ist die Gesundheit das höchste Gut, das es adäquat zu schützen gilt.
Gesetzlich oder Privat?
Kinder sind grundsätzlich im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversicherbar. Ist allerdings der besser verdienende Ehepartner privat versichert und überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden.
Beispiele zur Familienversicherung:
- Der Ehemann verfügt über ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist privat krankenversichert. Die Ehefrau verdient selbst 2100€, unterliegt also der gesetzlichen Versicherungspflicht. In diesem Fall gilt für die Versicherung des Kindes, dass es entweder mit eigenem Beitrag in der GKV versichert wird, oder beim Vater privat mitversichert wird.
- Die Ehefrau ist, mit einem Einkommen von ca. 1500€ gesetzlich versichert. Der Ehemann ist als Selbstständiger privat versichert, verfügt über ein Einkommen von ca. 3200€. In diesem Fall dürfen die Kinder in der GKV mitversichert bleiben, da das Einkommen des Ehemannes zwar über dem der Frau liegt, jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet.
- Der Ehemann verfügt über ein Einkommen, dass über der Einkommensgrenze liegt und ist freiwillig gesetzlich versichert. Die Ehefrau liegt auch über dieser Grenze, verdient aber weniger als ihr Mann und ist in der PKV versichert. Da das Einkommen der Frau immer noch unter dem des freiwillig gesetzlich versicherten Ehemannes liegt, dürfen die Kinder bei ihm mitversichert bleiben.
Private Krankenversicherung für Kinder
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Privaten keine kostenlose Mitversicherung von nicht-erwerbstätigen Ehepartnern oder Kindern. Für jede Person muss ein eigener Beitrag entrichtet werden. Die Beitäge für Kinder liegen zwischen ca. 80 – 150 monatlich und sind abhängig von:
- dem Alter des Kindes
- dem Gesundheitszustand bei Eintritt
- den gewählten Leistungen
Der Beitrag für Kinder ist vor allem deshalb günstiger als der für Erwachsene, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden und keine gesetzlichen Zuschläge erhoben werden.
Wahl des Versicherers
In der privaten Krankenversicherung muss das Kind nicht zwangsweise beim gleichen Versicherer versichert werden wie die Eltern. Einige Versicherung ermöglichen den Abschluss einer Police für einzelne Kinder. Das bietet sich vor allem dann an, wenn das Kind mit umfangreicheren Leistungen versichert werden soll als die Eltern. Dagegen sperren sich nämlich viele Versicherer.
Kinder-Nachversicherung
In der privaten Krankenversicherung können Kinder bis zu zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit mit den gleichen Tarifmerkmalen mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass für den betreffenden Elternteil seit mindestens drei Monaten ein Vollversicherungsschutz besteht.
Gerade wenn ein Kind von Geburt an eine schwere Erkrankung aufweist, ist das oft die einzige Möglichkeit, für einen privaten Versicherungsschutz. Bei einer individuellen Einzelversicherung für das Kind wird nämlich eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, die dann ggf. zu Risikozuschlägen oder zur Ablehnung führen kann.
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