Wie man aus der privaten Krankenversicherung wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommt. Wir verraten die Möglichkeiten für Selbständige, Freiberufler, Angestellte, Studenten und Soldaten.

Vom Gesetzgeber wird die Möglichkeit zur Rückkehr in das gesetzliche Krankenversicherungssystem erschwert, um die Mitnahme von Beitragsvorteilen der privat Versicherten in jungen Jahren bei Vermeidung höherer Beiträge im Alter zu verhindern und so die Belastungen gerecht zu verteilen. Die Ursache liegt in den vollkommen verschiedenen Versicherungssystemen, allerdings gibt es durchaus einige Möglichkeiten zum Wechsel.
Verschiedene Welten – GKV und PKV
Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf einer Solidargemeinschaft, bei der die Beitragszahler für die Kosten aller Versicherten aufkommen. Bei Abnahme der Anzahl der sozialversicherungs- und beitragspflichtigen Arbeitsverhältnisse kann ein stabiler Beitragssatz also nur durch Leistungseinschränkungen und -kürzungen gewährleistet werden. Die Krankenkassen-Beiträge bemessen sich am Brutto-Einkommen. Im Gegensatz dazu wird in der PKV der Beitrag unabhängig vom Einkommen festlegt. Die Kalkulation erfolgt nur auf der Grundlage der persönlichen Risiken, wie zum Beispiel Eintrittsalter und Gesundheitszustand, und des gewünschten Versicherungsumfanges. So können insbesondere junge und gesunde Versicherungsnehmer einen erheblichen Beitragsvorteil gegenüber der GKV verzeichnen, für ältere Versicherte hingegen schlagen höhere Beiträge zu Buche.
Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Abhängig von den konkreten Umständen ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zum Wechsel von der PKV in die GKV. Ausschlaggebend ist immer der berufliche Status:
Selbstständige und Freiberufler
Diese Personengruppe kann sich mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern. Wechseln Selbstständige in ein Angestelltenverhältnis, werden sie prinzipiell wieder versicherungspflichtig – solange sie das 55. Lebensjahr nicht vollendet haben und für mindestens ein Jahr ein Einkommen unter der jeweils aktuellen Versicherungspflichtgrenze beziehen. Diese Einkommensgrenze beträgt für 2013 52.200 Euro im Jahr. Wird das Gewerbe ganz aufgegeben, besteht auch die Möglichkeit des Eintritts in die Familienversicherung des Partners. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die GKV nur in sehr seltenen Fällen möglich, so dass die Konsultation eines spezialisierten Anwaltes unumgänglich ist.
Arbeitnehmer und Angestellte
Haben Arbeitnehmer und Angestellte die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr überschritten, können Sie zum 1.1. des Folgejahres in die PKV wechseln. Umgekehrt gilt die Sozialversicherungspflicht wieder als gegeben, wenn diese Versicherungspflichtgrenze in einem Jahr unterschritten wird und der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Will also ein Arbeitnehmer unbedingt zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, kann er für ein Jahr zum Beispiel einen Teilzeitvertrag vereinbaren. Der Arbeitgeber muss diesen Fall dann direkt an die GKV melden und so die gesetzliche Krankenversicherung wieder in Kraft setzen. Nach Wiedereintritt in die GKV ist dann die Erhöhung des Einkommens unkompliziert möglich. Allerdings sollten Arbeitnehmer bedenken, dass die Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der GKV auch enorm sind. Bei einer Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze können Arbeitnehmer und Angestellte sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen – und den Weg zurück in die GKV endgültig verbauen.
Studenten und Berufsanfänger
Da es in der PKV keine Familienversicherung gibt, sondern jede versicherte Person einen eigenen Vertrag abschließen muss, können die Kinder von privat Versicherten bei Eintritt in das Berufsleben in die GKV wechseln, denn sie werden mit Aufnahme der Ausbildung versicherungspflichtig. Studenten hingegen profitieren während des Studiums noch von günstigen Studenten-Tarifen in der PKV. Mit Beendigung des Studiums können aber auch sie unkompliziert wechseln, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Steht aber da schon fest, dass sie ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen werden, haben sie wiederum die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV oder einer angepassten PKV.
Eintritt in die Arbeitslosigkeit
Werden bislang privat versicherte Arbeitnehmer und Angestellte arbeitslos, greift sofort die Mitgliedschaft in der GKV und der private Versicherungsvertrag wird aufgehoben, sobald der gesetzliche Versicherungsschutz nachgewiesen wurde. Selbstständige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sollten Sie Arbeitslosengeld II beantragen, entfällt die Rückkehrmöglichkeit in die GKV. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung würden dann aber zumindest mit dem Teil bezuschusst, der auch für eine gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen wäre. Hier gilt ebenfalls die Altersgrenze bis 55, danach verbleibt ein Selbstständiger in der PKV.
Anspruch auf freie Heilfürsorge
Privat Versicherte können ihren Vertrag entweder ganz beenden oder mit einer Anwartschaftsversicherung pausieren lassen, sobald sie Anspruch auf freie Heilfürsorge, zum Beispiel durch eine freiwillige Verpflichtung zu einer Bundeswehrlaufbahn, genießen.
Zusammenfassung – Wechsel von PKV in GKV
Die Rückkehr von privat Krankenversicherten in das gesetzliche Versicherungssystem wird grundsätzlich vom Gesetzgeber erschwert. Einige Konstellationen ergeben aber Wechselmöglichkeiten bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres, so dass beispielsweise Angestellte und Selbstständige die Rückkehr rechtzeitig planen sollten. Ist dies nicht möglich, sollten sich privat Versicherte mit ihrem Krankenversicherer auseinandersetzen, da dieser zum einen verpflichtet ist, adäquate Alternativangebote zur Beitragseinsparung zu unterbreiten und außerdem den Zugang zum einheitlich geregelten Basis-Tarif zu ermöglichen. Dieser orientiert sich an der Beitragshöhe der GKV für Rentner, so dass auch im Alter tragbare Beiträge in der PKV möglich sind.
Wichtiger Hinweis
Der Wechsel aus der PKV in die GKV ist immer nur dann möglich, wenn der lückenlose Versicherungsschutz rechtzeitig nachgewiesen wird. Nur so wird nämlich eine Kündigung rechtswirksam, da in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht.
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