Worauf Angestellte und Selbständige bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung achten sollten und wann sie sich besonders lohnt.

Eine Selbstbeteiligung bezeichnet die private Krankenversicherung häufig auch als Selbstbehalt. Die Selbstbeteiligung gilt je Kalenderjahr und je versicherter Person. Sie dient dazu, den Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu reduzieren. Beginnt ein Vertrag innerhalb des Kalenderjahres, wird die Selbstbeteiligung anteilig auf die Monate umgerechnet, in denen Versicherungsschutz besteht.
Absolute oder prozentuale Selbstbeteiligung
Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung stellen sich folgende Fragen: Handelt es sich um eine prozentuale Selbstbeteiligung oder absolute Selbstbeteiligung? Bezieht sich die Selbstbeteiligung auf den ambulanten oder den gesamten Tarif?
Bei der absoluten Selbstbeteiligung hat der Versicherte alle anfallenden Rechnungen solange vollständig selbst zu begleichen, bis die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ausgeschöpft ist. Darüber hinausgehende Rechnungen erstattet der Versicherer vollständig.
Bei der prozentualen Selbstbeteiligung beteiligt sich der Versicherte zu einem bestimmten Prozentsatz an den Kosten. Das bedeutet, die private Krankenversicherung erstattet bereits ab der ersten Rechnung anteilig die Kosten. Wichtig: eine prozentuale Selbstbeteiligung sollte auf eine maximale Selbstbeteiligung pro Jahr gedeckelt sein.
100 % Erstattung mit 300 Euro Selbstbehalt bedeutet, dass je Kalenderjahr und Person die ersten 300 Euro an Rechnungen vom Versicherten selbst zu tragen sind.
90 %ige Erstattung bis zu einem Rechnungsbetrag von 3000 Euro bedeutet, dass die Selbstbeteiligung 10 % bei den Rechnungen beträgt, jedoch höchstens 300 Euro Selbstbehalt pro Jahr.
Die Beispiele machen deutlich, dass der prozentuale Selbstbehalt für den Versicherten günstiger ist, da er wahrscheinlich selten ausgeschöpft wird. Die Selbstbeteiligung kann sich je nach Tarif auf alle Leistungsbereiche (ambulant, zahnärztlich und stationär) beziehen oder ausschließlich auf die ambulante Behandlung.
Selbstbeteiligung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer wählen im Allgemeinen keine oder eine geringe Selbstbeteiligung, da die Hälfte ihres Beitrages für die private Krankenversicherung der Arbeitgeber trägt. Der Arbeitgeber beteiligt sich jedoch im Allgemeinen nicht an der Selbstbeteiligung. Am besten, Sie vergleichen zwei Varianten des in Frage kommenden Tarifes – einmal mit einer eher geringen Selbstbeteiligung und einmal den Tarif ohne Selbstbeteiligung. Errechnen Sie dann den Effektivbeitrag beim Tarif mit Selbstbeteiligung wie folgt: teilen Sie die Selbstbeteiligung durch 12 (Monate) und addieren Sie das Ergebnis zu Ihrem Anteil an der privaten Krankenversicherung hinzu. Im Ergebnis sehen Sie, ob die Variante mit oder ohne Selbstbeteiligung für Sie günstiger ist.
Selbstbeteiligung für Selbständig
Da Selbständige den gesamten Beitrag für ihre private Krankenversicherung selbst tragen müssen, wählen sie bevorzugt einen Tarif mit einer höheren oder sogar sehr hohen Selbstbeteiligung. Durch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung sinkt der Beitrag zur privaten Krankenversicherungüberproportional.
Wählen Selbständige eine hohe Selbstbeteiligung, ist zu beachten, daß eine absolute Selbstbeteiligung die eigene Kasse deutlich mehr belastet, als eine prozentuale Selbstbeteiligung. Bei der prozentualen Selbstbeteiligung erstattet der Versicherer bereits ab der ersten Rechnung anteilig die Kosten.
Beteiligung des Arbeitgebers an der Selbstbeteiligung
Wählt ein Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine steuerfreie Unterstützung bis zur Höhe der Selbstbeteiligung an der privaten Krankenversicherung, maximal jedoch bis zur Höhe von 500 Euro gewähren. Eine solche Vereinbarung ist für den Arbeitgeber besonders dann von Vorteil, wenn er beim Arbeitgeberzuschuss (Zuschuss zum Beitrag zur privaten Krankenversicherung) durch die Vereinbarung einer privaten Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung Geld spart.
Erhöhung der Selbstbeteiligung
Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung für die private Krankenversicherung kann dann sinnvoll sein, wenn der privat Versicherte einen geringeren Beitrags wünscht. Insbesondere angebracht ist die Erhöhung der Selbstbeteiligung, wenn der Versicherte bei Vertragsbeginn angestellt war und sich nun selbständig macht. Für Selbständige empfiehlt sich eine deutlich höhere Selbstbeteiligung als für Angestellte, da Angestellte einen Beitragszuschuss erhalten, Selbständige jedoch nicht. Durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung kann ein deutlich geringerer Beitrag erzielt werden. Die Beitragsersparnis ist in der Regel höher, als die Selbstbeteiligung. Für die private Krankenversicherung gilt die Erhöhung der Selbstbeteiligung als Reduzierung der Leistung. Deshalb ist hier keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Senkung der Selbstbeteiligung
Die Senkung der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich der Status des Versicherten seit Vertragsbeginn verändert hat. Für Selbständige ist in der Regel eine höhere Selbstbeteiligung empfehlenswert. Geht der ehemals Selbständige nun in die Anstellung, erhält er einen Beitragszuschuss zu seinem Beitrag für die private Krankenversicherung von seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber trägt jedoch in der Regel nicht die Selbstbeteiligung mit. Deshalb sollten Angestellte gar keine bzw. nur eine geringe Selbstbeteiligung wählen – denn den dadurch höheren Beitrags trägt der Arbeitgeber zur Hälfte mit. Die Senkung der Selbstbeteiligung gilt für die private Krankenversicherung als eine Aufstockung der Leistungen. Deshalb ist hierfür ein Antrag mit der vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen erforderlich. Nach der Gesundheitsprüfung erfolgt die Umstellung des Vertrages mit Senkung der Selbstbeteiligung. Falls zwischenzeitlich eine Erkrankung aufgetreten ist, kann der Krankenversicherer den Umstellungswunsch ablehnen bzw. nur mit einem Beitragszuschlag (Risikozuschlag) für die Erkrankung annehmen.
Überlegst Du, eine private Krankenversicherung abzuschließen? Hast Du Dir schon Gedanken über eine Selbstbeteiligung gemacht? Zu welchem Ergebnis bist Du gekommen? Warum? Weißt Du etwas über das Thema, das hier noch fehlt? Schreib uns Deine Meinung, Ergänzungen und Fragen – direkt unter diesem Artikel, in den Kommentaren. Du hilfst damit auch anderen Lesern.