Wann die private Krankenversicherung die Kosten für Implantate erstattet, was man vor dem Abschluss beachten sollte und wie auch gesetzlich Versicherte für Zahnimplantate vorsorgen können.

Ein Implantat wird anstellte eines fehlenden Zahnes mittels chirurgischen Eingriffs fest im Kiefer verankert, wenn der Patient keine Brücke wünscht. Ein Implantat genügt höchsten ästhetischen Ansprüchen und ist die medizinisch anspruchsvollste Variante eines Zahnersatzes. Im Gegensatz zu einer Brücke kommt es nicht zur Beschädigung der benachbarten Zähne.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln und werden häufig auch als „eingepflanzte Zähne“ bezeichnet. Als Materialien für Implantate finden beim Zahnersatz vorwiegend Keramik und Titan Verwendung. Nur im Ausnahmefall wird ein Implantat direkt nach Entfernung des Zahnes in die Wunde eingesetzt. Diese Methode wird als Sofortimplantation bezeichnet. Die Versorgung mit einem Implantat ist gegenüber konventionellen Methoden für den Lückenschluss (Brücken, Teilprothesen) kosmetisch vorteilhaft für den Patienten. Jedoch ist das Einsetzen von Implantaten sehr zeitaufwendig und kostenintensiv.
Zahnimplantate in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung für Zahnersatz von der Wahl des Tarifes ab. Grundsätzlich sind auch Implantate erstattungsfähig. Den Umfang der Erstattung bestimmt aber der konkrete Leistungsumfang des Tarifs. So kann beispielsweise eine maximale Anzahl von Implantaten je Kiefer festgelegt sein. Wer in Bezug auf die Härte des Zahnschmelzes erblich vorbelastet ist, sollte den Versicherungsschutz beim Zahnersatz großzügig bemessen. Das gilt insbesondere, wenn direkt Verwandte bereits früh Zahnersatz benötigten.

Private Krankenzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet für Implantate keine Leistungen. Gesetzlich Versicherte haben aber die Möglichkeit, eine prozentuale Erstattung für Implantate im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung abzudecken. Bei Antragstellung für die private Krankenzusatzversicherung sind alle Fragen zum Gesundheitszustand der Zähne wahrheitsgemäß zu beantworten. Hier muss auch die Anzahl der fehlenden Zähne angegeben werden, für die möglicherweise ein Risikozuschlag erhoben wird.
Hast Du bereits Zahnersatz? Implantate? Wir kommst Du damit zurecht? Hast Du dafür eine Erstattung Deiner Krankenversicherung bekommen? Gab es dabei Probleme? Schreib uns Deine Erfahrungen, Ergänzungen und Fragen – direkt unter diesem Artikel, in den Kommentaren. Du hilfst damit auch anderen Betroffenen.