Welche Bedeutung die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung hat und was es dabei zu beachten gilt.
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Viele Arbeitnehmer wünschen sich die Absicherung in einer privaten Krankenversicherung, denn sie wirbt mit einigen Vorteilen für den Versicherten. Allerdings können sich Arbeitnehmer erst ab Erreichen der Versicherungspflichtgrenze für die Absicherung über eine private Krankenversicherung entscheiden.
Arbeitnehmer müssen Versicherungspflichtgrenze erreichen
Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben, sind zunächst grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist auf Wunsch möglich, sobald sich die Einkommensverhältnisse ändern. Dazu muss die sogenannte Versicherungspflichtgrenze erreicht werden. Diese Grenze sollte nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden, die es nur in der gesetzlichen Versicherung zur Deckelung der Beitragsberechnung gibt.
Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung
Das bedeutet, erst wenn das Gesamteinkommen des Arbeitnehmers diesen Betrag erreicht, ist auf Wunsch ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Dabei zählt für einen anstehenden Wechsel das Einkommen, dass der Arbeitnehmer im Vorjahr erreicht hat. In früheren Zeiten, nämlich bis zum Jahre 2011, musste die Grenze noch über drei Jahre lang erreicht werden. Jedoch ist das in der heutigen Zeit nicht mehr der Fall, wodurch mehr Arbeitnehmern ein schnellerer Wechsel in die private Krankenversicherung ermöglicht wurde. Andererseits wurde die Versicherungspflichtgrenze in den Jahren zuvor immer mal wieder angehoben, sodass die freiwillige private Absicherung immer weniger Arbeitnehmern zur Auswahl steht. Als relevante Einkünfte wird dabei das regelmäßige Arbeitsentgelt angesehen, welches sich durch zusätzliche Zahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder auch durch vermögenswirksame Leistungen erhöhen kann.
Für Selbständige ist die Versicherungspflichtgrenze unerheblich
Allerdings müssen nur Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze erreichen, denn selbstständig oder freiberuflich Tätige sowie Beamte können sich unabhängig davon für die Absicherung über die private Krankenversicherung entscheiden. Ebenso haben Studenten mit Beginn des Studiums die Wahl, ob sie sich über die gesetzliche oder private Krankenversicherung absichern möchten. Das betrifft allerdings nur die Studenten, die nicht die Möglichkeit haben, aufgrund des jungen Alters und des nicht versicherungspflichtigen Einkommens mit über die Familienversicherung der Eltern abgesichert zu sein.
Wechsel will gut überlegt sein
Insbesondere in jungen Jahren ist der Einstieg in die private Versicherung besonders günstig möglich, denn die Versicherungsbeiträge richten sich auch nach dem Alter und dem Gesundheitszustand. Jedoch sollte der Wechsel in die private Krankenversicherung gut überlegt sein, denn der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wird Versicherten erschwert. Studenten binden sich zum Beispiel in den meisten Fällen für die gesamte Dauer des Studiums an die private Krankenversicherung und ebenso ist der Wechsel für Arbeitnehmer nach getroffener Entscheidung nur noch erschwert möglich. Dazu muss das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. Anders verhält es sich im Alter, denn dann, wenn die Beiträge steigen, möchten viele Versicherte wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Jedoch ist der Wechsel zurück in die private Krankenversicherung ab einem Alter von 55 Jahren in der Regel nicht mehr möglich, wenn in den letzten fünf Jahren keine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand.
Fazit
Bei einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze haben Arbeitnehmer die Wahl und können sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Jedoch sollte der Wechsel gut überlegt sein, denn der Entschluss lässt sich nur schwer und manches Mal überhaupt nicht wieder rückgängig machen.
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