Wann man mit einem Beitragszuschlag rechnen muss und wie man später versuchen kann, ihn wieder loszuwerden.

Ein Risikozuschlag für die private Krankenversicherung kann erhoben werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung Vorerkrankungen bestehen. Bei Beantragung einer privaten Krankenversicherung müssen die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet werden. (das Verschweigen von Vorerkrankungen kann nämlich unangenehme Folgen haben) Stellt die jeweilige private Krankenversicherung bei der Antragsprüfung bestimmte Vorerkrankungen fest, die Auswirkungen auf die zu erwartenden Krankheitskosten haben, kann der Versicherer einen Zuschlag zum „normalen“ Beitrag erheben, den sogenannten Beitragszuschlag oder Risikozuschlag.
Dieser Beitragszuschlag ermöglicht es dem Unternehmen, dem Versicherungswilligen trotz der zu erwartenden höheren Kosten (aufgrund seiner Vorerkrankung) Versicherungsschutz für die private Krankenversicherung anzubieten.
Risikozuschlag wieder loswerden
Der privat Versicherte kann – sobald sich die Vorerkrankung, für die der Beitragszuschlag erhoben wurde, gebessert hat – einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit des Beitragszuschlages stellen. Nach einer Gesundheitsprüfung kann der Beitragszuschlag für die private Krankenversicherung gegebenenfalls entfallen und herabgesetzt werden.
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