Was Consultants vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung beachten sollten, ab wann sie wechseln können und was passiert, wenn ihr Gehalt wieder sinkt.

Ist man als Berater tätig, so ist man in der Regel entweder Selbstständiger mit einer Agentur, Freiberufler in einem Unternehmen, oder Unternehmensangestellter mit Festgehalt und einer prozentualen Abschlussbeteiligung.
Selbständige Berater
Für die Selbstständigen und Freiberufler stellt sich die Frage weniger, denn eine Krankenversicherung ist Pflicht und so fällt die Wahl, auf Grund häufig geringerer Beiträge und besserer Leistungen, in der Regel auf eine private Krankenversicherung.
Angestellte Berater
Wer jedoch als Berater in einem Unternehmen angestellt ist und mit einem Festgehalt zuzüglich Provisionszahlungen rechnen kann, steht unter Umständen vor der Wahl gesetzlich freiwillig versichert bleiben, oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
Die Frage stellt sich deshalb, weil Angestellte die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten müssen, um überhaupt die Möglichkeit der Versicherungswahl zu erhalten. Da jedoch gerade bei Beratern das monatliche Einkommen stark schwanken kann, empfiehlt es sich hier, den Jahreshöchstbetrag zu Grunde zu legen. Wer diese Grenze erreicht, entspricht im Monatsdurchschnitt dann auch der monatlichen Pflichtversicherungsgrenze. (die aktuellen Grenzen finden Sie hier)
Und wenn das Gehalt wieder sinkt?
Was passiert jedoch, wenn man mit dem Gehalt wieder unter diese Grenze rutscht? Muss man jedes Mal die Krankenversicherung wechseln? Nein, das muss man nicht! Bei erfolgsabhängigem Einkommen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „sachgerecht“ einschätzen, also den Arbeitnehmer in Vergleich zu freiwillig oder privat Versicherten des gleichen Tätigkeitsfeldes stellen und dann den Arbeitnehmer als „versicherungsfrei“ einstufen. Die gesetzliche Krankenkasse muss diese Einstufung akzeptieren, insofern sie in den Verhältnissen nicht überzogen ist.
Es lohnt sich also, auch als angestellter Berater von der Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung Gebrauch zu machen, zumal die Beiträge häufig unter denen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, und die Leistungen darüber liegen.
Wer als Berater seine Gesundheit durch eine private Krankenversicherung absichern möchte, und diese Möglichkeit besteht für alle selbständigen Berater, Freiberufler und angestellte Berater, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, der sieht sich einem ständig wachsenden Dschungel von Angeboten gegenüber.
Hier heißt es nun Vergleiche anstellen, doch das ist auf den ersten Blick leichter gesagt als getan. Grundlegend gehörten zu den Privaten Krankenversicherungen die Leistungen ambulante und stationäre Behandlung, Zahnbehandlungen, Zahnersatz.
Doch wer versichert zu welchen Konditionen?
In Beitragshöhen und Leistungshöhen der einzelnen Tarifbestandteile finden sich große Unterschiede. Während einige Versicherungen ausschließlich mit unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen arbeiten, bieten andere auch Tarife ohne diese an. Auch die Tarif- und Abrechnungsleistungen entsprechend Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte schwanken zudem noch von einer privaten Krankenversicherung zur anderen stark. Während die einen zu vermeintlich günstigen Beiträgen gerade mal den Regelsatz – also den 2,3-fachen Satz – erstatten, bieten andere zu nur gering höherem Beitrag den vollen Satz von 3,5.
Erst Tarifrechner, dann Angebote einholen
Im Vergleich der privaten Krankversicherungen sollte man sich zuerst schlüssig über eigenen Bedürfnisse und Ansprüche werden. Sind diese festgelegt, so kann man mittels Tarifrechner, häufig auf den Websites der PKV-Unternehmen angeboten, schon einmal einen groben Überblick erhalten. Detaillierte Angebote können, unter Angabe der persönlichen Daten, zusätzlich angefordert werden.
Schwerpunkte bei der Prüfung von Angeboten sollten die Erstattungshöhe der Gebührenordnungen, Selbstbeteiligungen, Prozentgrenzen in der Erstattungshöhe und reguläre Leistungsarten sein.
Ein Beispiel
Die PKV A bietet ohne Selbstbeteiligung die Erstattung der Regelleistungen in ambulanter wie auch stationärer Behandlung an, Zahnbehandlungen werden zu 70% der Regelleistungen erstattet, Zahnersatz zu 50% der Regelleistungen, Kiefer-Operationen sind zusätzlich abzuschließen. Ein 40jähriger Mann zahlt für diese Leistungen vielleicht etwa 130,00€ monatlichen Beitrag. Die PKV B dagegen bietet für nur 50,00€ mehr und einer Selbstbeteiligung von jährlich 250,00€ die Erstattung des Höchstsatzes, 80% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und Kiefer-OP an.
Die Unterschiede sind deutlich erkennbar und hier stehen nun der Bedarf und die Ansprüche des Einzelnen zur Entscheidung. Sind z.B. die Zähne ausgesprochen gesund, Kiefer-OPs sind kaum zu erwarten, kann man sich mit dem geringer leistenden Tarif zufrieden geben. Allerdings sollte man immer bedenken, „Regelsatz“ bedeutet, dass, auch im Materialbereich, nur jenes ersetzt wird, was in der „Regel“ auch im Ersatzrahmen der gesetzlichen Krankenkasse üblich ist.
Sparen kann man auch mit dem Verzicht auf „Luxusleistungen“. Wer bspw. keinen Heilpraktiker in Anspruch nimmt und vollständig der Schulmedizin vertraut, braucht auch keinen Tarif, der Heilpraktiker-Leistungen abdeckt.
Fazit
Auch wenn der erste Schritt zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung etwas mehr Zeit beansprucht, so lohnt sich der Aufwand in jedem Fall. Im Gegensatz zu den Beiträgen, welche auf freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte zukommen, liegen die privaten Krankenversicherungen nicht nur oft deutlich darunter, sondern bieten oft selbst in den preiswerten Tarifen immer noch bessere Leistungen.
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