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    Home»Nachrichten»Lauterbach legt Gesetzentwurf zu überarbeiteter Triage vor

    Lauterbach legt Gesetzentwurf zu überarbeiteter Triage vor » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion06.05.22
    Notfallaufnahme, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Notfallaufnahme, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bei knappen Kapazitäten während einer Pandemie soll es künftig rechtlich auch möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das geht laut "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben) aus einem überarbeiteten Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Triage-Situation hervor. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein entsprechendes Gesetz eingefordert.

    Die ethisch brisante "Ex-post-Triage" soll nach dem Gesetzesvorschlag allerdings nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen. Die Vorlage von Lauterbach wird gegenwärtig noch mit den anderen Ressorts abgestimmt. Bei der "Ex-ante-Triage", bei der in einer Situation knapper medizinischer Kapazitäten die Entscheidung über die Behandlung zwischen mehreren neu eingelieferten Patienten getroffen werden muss, reicht dem Entwurf zufolge die Zustimmung von zwei Fachärzten. Grundsätzlich darf nach der von Lauterbach erarbeiteten "Formulierungshilfe" für die Koalitionsfraktionen bei der "Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus" niemand aus "Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden". Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember. Die Richter hatten der Regierung auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, erklärten die Richter. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.

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