Was Inhaberaktien und Namensaktien sind und was die beiden Aktienarten voneinander unterscheidet.
Namensaktien und Inhaberaktien unterscheiden sich primär in Bezug auf die Transparenz gegen über der Aktiengesellschaft. Unterschiedliche Aktionärsrechte sind nicht zwangsweise damit verknüpft. Eine Aktiengesellschaft besteht aus Aktionären. Die Aktionäre geben bei der Gründung jeder einen Geldbetrag als Grundkapital der AG und erhalten dafür Aktien der AG. Die Aktien können als Namensaktien und Inhaberaktien ausgegeben werden. Der Unterschied besteht darin, dass bei den Namensaktien der Aktionär bekannt ist.
Inhaberaktien
Anders die Inhaberaktie, der Besitzer ist und bleibt anonym. Dem Inhaber dieser Aktien stehen sämtlich Rechte, die sich aus dem Besitz der Aktien ableiten, zu. Unter anderem sind das, Ansprüche an Dividenden. Es ist dabei vollkommen unwichtig, ob er rechtmäßig in den Besitz der Aktien gelangt ist – er muss die Aktien nur inne haben (besitzen). In Deutschland sind die meisten Aktien Inhaberaktien. Der Nachteil dieser Aktienform, die AG hat keinen Überblick wer Mitaktionär ist. Der große Vorteil der Inhaberaktien ist die leichte Übertragbarkeit der Aktien, also deren Verkauf.
Inhaberaktien können Stammaktien sein, sie beinhalten neben der Dividende noch ein Stimmrecht auf der Aktionärsversammlung. Dies bedeutet ein Mitspracherecht an der Entwicklung der AG. Ebenso gibt es auch Vorzugsaktien als Inhaberaktien.
Unterschied zur Stammaktie
Der Unterschied zur Stammaktie besteht darin, dass für eine höhere Dividende oder in einigen Fallen auch auf eine garantierte Dividende auf das Stimmrecht verzichtet wird.
Ein Beispiel:
Beispielsweise werden bei der Gründung der AG nur Namensaktien im Wert von 100.000 € ausgegeben. Die Namensaktien lassen sich in vielen Fällen nur mit Zustimmung der AG verkaufen. Bei der Kapitalerhöhung der AG um 100.000 € werden dagegen dann nur noch Inhaberaktien ausgegeben. Die AG verfügt nun über ein Gesamtkapital von 200.000 €, mit dem Nachteil, dass nur die Hälfte der Aktionäre noch bekannt ist. Einer der Stammaktionäre oder ein Konkurrent möchte die Unternehmenspolitik ändern oder komplett übernehmen. So steht nun die Möglichkeit offen, die Inhaberaktien aufzukaufen und so, dass Stimmrecht und Stimmgewicht zu erweitern. Im schlimmsten Fall stehen die Gründer der AG mit ihren Namensaktien, einem Mitaktionär gegenüber, der über 50 % der Stimmen verfügt.
Wie sieht es in Deinem Depot aus?
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Bei der AG handelt es sich um Grundkapital, nicht um Stammkapital (erster Abschnitt)
Vielen Dank für den Hinweis. Du hast natürlich recht und ich habe das korrigiert.