Eine GmbH ist für viele Existenzgründer die erste Wahl. Wir erklären, wie sie gegründet wird, was das kostet und was direkt nach der Gründung passiert.

Bei der GmbH handelt es sich um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie gehört zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften und ist somit eine eigenständige, juristische Person. Die Haftung erfolgt nicht durch das Privatvermögen eines Gesellschafters, sondern durch das Gesellschaftsvermögen, das sog. Stammkapital. Die GmbH kann mit individueller Satzung mit beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden, mit einer gesetzlichen Mustersatzung mit bis zu drei Gesellschaftern.
UG – Die Mini-GmbH
Weitere Formen der GmbH sind seit dem „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ die „Ein-Mann-GmbH“ und die „UG (haftungsbeschränkt)“. Die UG ist die neu eingeführte „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Sie ist das Pendant zur englischen Limited. So ist es auch in Deutschland möglich, bereits ab einem Stammkapital von einem Euro eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die UG firmiert sich jedoch erst bei einem aufgestockten Stammkapital von 25.000 EUR zu einer GmbH.
Gründungsvertrag
Eine GmbH benötigt zunächst einen Gründungsvertrag. Der Vertragsschluss muss beim Notar erfolgen. Mit dem Vertrag wird die GmbH beim zuständigen Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht angemeldet und schließlich eingetragen. In der Regel übernimmt diese Aufgabe der Notar. Im Anschluss erfolgt die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt. Hier müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Auszug aus dem Handelsregister (vom zuständigen Amtsgericht)
- der notarielle Gesellschaftervertrag
- Angaben der Geschäftsführer
- Führungszeugnisse der Gesellschafter (vom zuständigen Einwohneramt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (vom zuständigen Gewerbeamt)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom zuständigen Finanzamt)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (vom zuständigen Amtsgericht)
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde (vom zuständigen Einwohneramt)
Kosten der GmbH Gründung
Die Kosten einer GmbH-Gründung belaufen sich im Durchschnitt auf 1.000 – 2.000 EUR.
Nach der Gewerbeanmeldung wird die GmbH durch das zuständige Gewerbeamt bei weiteren Behörden, wie zum Beispiel dem Finanzamt und der IHK, automatisch angemeldet. Nach der Gewerbeanmeldung darf die GmbH wirtschaftlich tätig werden und ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Hast Du schon mal eine GmbH gegründet? Lief das gut oder gab es Probleme? Trägst Du Dich mit dem Gedanken? Hast Du Fragen? Schreibe uns Deine Meinung, Fragen oder Ergänzungen. Wir freuen uns auf Dein Feedback – direkt unter diesem Artikel, in den Kommentaren. Du hilfst damit auch anderen Lesern.