Unter dem Investitionsgrad versteht man den Anteil des Fondsvermögens, der gerade in Wertpapiere wie Aktien oder Renten angelegt ist.
Die Höhe der aktuellen Investition, also des Investitionsgrades, berechnet man aus dem Fondsvermögen abzüglich der Barreserve. Investmentfonds werden durch Kapitalgesellschaften aufgelegt. Diese Gesellschaften unterliegen dem Investmentgesetz, das wichtige Punkte regelt.
So muss bei der Auflage jedes Fonds ein Verkaufsprospekt erstellt werden, das die jeweilige Anlage genauer darstellt. Wichtig ist hierbei für den Kunden, um welchen Fonds es sich handelt. Ein reiner Aktienfonds zum Beispiel darf bis zu 100% seines Vermögens in Aktien anlegen, ein Mischfonds jedoch nur bis zu 70%. Je höher der Aktienanteil ist, desto höhere Schwankungsbreiten weist der Fonds auf und desto risikoreicher ist die Anlage.
Mindest-Investitionsgrad
Das Investmentgesetz sagt zudem, das mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens, also der Gelder, die der Fonds von den Anlegern erhalten hat, investiert sein müssen (=Investitionsgrad). Diese Investition erfolgt nach den Vorgaben des Verkaufsprospektes, da hier der jeweilige Anlageschwerpunkt beschrieben ist. Liegt dieser Schwerpunkt bei Aktien, muss die Anlage auch in Aktien erfolgen, liegt der Anlageschwerpunkt bei Rentenpapieren, dann müssen 51% des Fondsvermögens in festverzinslichen Papieren angelegt werden.
Investitionsgrad & Barreserve
Natürlich muss ein Investmentfonds auch über eine Barreserve verfügen. Der Grund liegt darin, dass Anleger berechtigt sind, ihre Fondsanteile täglich an die Kapitalanlagegesellschaft zurückzugeben. Um zur Auszahlung der Kunden keine Wertpapiere verkaufen zu müssen, wird Cash gehalten. Die Höhe der Bargeldreserve kann der Fondsmanager selbst festlegen. Das Bargeld dient neben der Auszahlung der Fondsanleger aber auch dazu, günstige Einstiegskurse bei Wertpapieren nutzen zu können. Daher weisen Fonds fast nur in sehr guten Börsenzeiten einen Cashanteil von unter 5% aus. Je volatiler die aktuelle Lage, also je höher die Schwankungsbreiten der Aktien, desto höher wird das Barvermögen, denn der Fonds möchte natürlich gut investieren.
Das Investmentgesetz sieht aber vor, das ein Fonds nur maximal 49% des Fondsvermögens als Barreserve halten darf, der Rest muss, wie oben beschrieben, investiert sein. Von dieser Größe dürfen die Fondsmanager nur kurz nach der Auflage des Fonds abweichen, da das Geld der Kunden dann erst angelegt wird.
Die Höhe der Barreserve bzw. die Höhe der aktuellen Investition ist natürlich auch ein wichtiger Indiz für die Rendite. Hält ein Fonds in positiven Börsenzeiten einen hohen Bargeldbestand, ist der Investitionsgrad also gering, kann dies seine Rendite reduzieren. Auf der anderen Seite kann ein hoher Investitionsgrad bei sinkenden Börsenkursen eine sinkende Rendite bedeuten.