Viele Verbraucher erhalten derzeit Post von Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbietern und anderen Dienstleistern und Unternehmen.

Grund dafür ist die Umstellung der Kontodaten auf das SEPA-Verfahren. Doch was bedeutet SEPA eigentlich genau und welche Änderungen ergeben sich für die Verbraucher?
SEPA zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs
Im EURO-Raum verwendeten die einzelnen Länder lange Zeit jeweils unterschiedliche Zahlungssysteme. Das machte es schwierig, Zahlungsempfänger herauszufinden und eindeutig zu identifizieren. Der deutsche Zahlungsverkehr kannte bisher zum Beispiel ein System mit Kontonummer und Bankleitzahl. In vielen anderen Ländern ist dieses System jedoch nicht üblich. So gab es in einigen anderen Ländern, wie beispielsweise in Belgien und Norwegen, ein System, bei welchem nur einen Kontokennung genutzt wurde. Aufgrund vieler unterschiedlicher Systeme innerhalb des EURO-Zahlungsverkehrsraums soll mit dem neuen SEPA-Zahlungsverkehr ein System geschaffen werden, welches den bargeldlosen Zahlungsverkehr vereinheitlicht. Dadurch soll der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr vereinfacht werden.
IBAN und BIC als internationale Kennnummern
SEPA ist somit das bargeldlose Zahlungssystem der 33 Staaten des EURO-Zahlungsverkehrsraums. In diesem Zahlungsverkehrsraum ist nicht mehr – wie in Deutschland sonst üblich – die Kontonummer und Bankleitzahl für den Zahlungsverkehr entscheidend, sondern bei dem SEPA-Verfahren kommt es auf die internationale Bankkontonummer und Bankleitzahl an, die abgekürzt IBAN und BIC genannt werden. Diese beiden Kennnummern ersetzen das sonst übliche Zahlungssystem. Anhand dieser internationalen Codes ist jeder Kontoinhaber des EURO-Raums in Zukunft eindeutig identifizierbar.

Obwohl es sich mit der SEPA-Umstellung um neue Kennnummern für das Konto handelt, müssen die Verbraucher selbst nicht viel beachten. Denn anhand der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl lassen sich die neuen Kennzahlen ermitteln. Dazu werden im Internet von vielen Anbietern spezielle IBAN-Umrechner angeboten. Zugleich können Verbraucher die neuen Zahlen in der Regel auch den Kontoauszügen entnehmen.
Für den nationalen Zahlungsverkehr wird nur IBAN benötigt
Für den nationalen Zahlungsverkehr benötigen Verbraucher nur die Internationale Bankkontonummer (IBAN). BIC wird als zusätzliche internationale Bankleitzahl nur für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr benötigt, sodass viele private Kontoinhaber nur eine der Nummern benötigen. Dabei erleichtern viele Banken und Sparkassen den Kunden die Umstellung. Zunächst einmal sollte die SEPA-Umstellung bis zum 1. Februar 2014 vollzogen sein. Nach Verzögerungen bei der Umstellung wurde diese Frist kürzlich jedoch bis zum 1. August 2014 verlängert. Für private Bankkunden gibt es jedoch nicht selten noch längere Übergangsfristen. So bieten viele Banken und Sparkassen ihren Kunden die Möglichkeit an, für einen noch längeren Zeitraum die Kontonummer und Bankleitzahl wie gewohnt bei Überweisungen und Lastschriften anzugeben. Die Umrechnung wird anschließend automatisch durchgeführt. Zudem stellen auch Unternehmen und Dienstleister die Daten für die Kunden um. Über diese Umstellung werden die Kunden dann in der Regel per Post informiert. Dadurch müssen sich Verbraucher nicht selbst darum kümmern, dass beispielsweise Lastschriften bei Versicherungen und anderen Dienstleistern auch nach der SEPA-Umstellung reibungslos durchgeführt werden können.
Jedoch sollten sich Verbraucher langfristig mit dem neuen System anfreunden und sich zumindest die neue IBAN-Nummer für den inländischen Zahlungsverkehr merken. Denn langfristig kommen auch Verbraucher nicht um eine Umstellung herum.
Letztendlich haben alle genug Zeit, um sich auf die SEPA Umstellung einzustellen. Diese sollte man auch nutzen, damit man hier nach der endgültigen Einführung keine Schwierigkeiten bekommt.