Wann sich eine private Krankenversicherung auch für Familien lohnen kann, welches große Manko sie hat und was man dabei unbedingt beachten sollte.

Die Private Krankenversicherung (PKV) ermöglicht eine Krankenversicherung für die ganze Familie. In der privaten Krankenversicherung gibt es jedoch keine Möglichkeit der kostenfreien Versicherung, jede Person muss einen eigenen Mitgliedsbeitrag zahlen. Eine kostenlose Mitversicherung für Kinder und nicht erwerbstätige Lebenspartner wie in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.
Keine kostenlose Mitversicherung von Kindern
Die Private Krankenversicherung erhebt u.a. risikogerechte Beiträge, hierbei wird das individuelle Krankheitsrisiko der Versicherten berücksichtigt und es entstehen so für die zu versicherten Personen unterschiedliche Beiträge. Wenn beide Elternteile ein eigenes Einkommen haben, das Einkommen des Elternteiles mit einer PKV über der Versicherungspflichtgrenze liegt und höher als das Einkommen des Elternteiles mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist, können Kinder nicht kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden. Es wird in diesem Fall auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigener Mitgliedsbeitrag für die Kinder erhoben. Müssen die Kinder einzeln versichert werden, ist meist die private Krankenversicherung die bessere Wahl.
Wenn beide Eltern privat versichert sind
Sind beide Elternteile Mitglied einer privaten Krankenversicherung, kann das Kind bei der Versicherung der Mutter oder bei der Versicherung des Vaters mit einer eigenen Versicherungsprämie versichert werden. Eine Risikoprüfung für das Kind erfolgt nicht, wenn das Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt drei Monate in der Krankenversicherung versichert war.
Bei einer privaten Krankenversicherung liegen – in Abhängigkeit vom Leistungsumfang der Versicherung (u.a. Mehrbettzimmer, Zahntarif) – die monatlichen Kosten für ein Kind zwischen 60 – 80 Euro pro Monat. Die Versicherung endet für das Kind mit Beginn der Berufsausbildung bzw. mit Beginn der Erwerbsfähigkeit. Das Kind kann sich nachfolgend in Abhängigkeit von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen oder in der Privaten Krankenversicherung versichern.
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Problematisch ist es jedoch dann, wenn ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert ist. Da haben sich bei uns zumindest ein paar Probleme ergeben…
Welche denn? Das ist ja eigentlich ganz klar geregelt. Wenn das Elternteil, dass privat versichert ist, weniger verdient oder die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet, kann das Kind kostenlose beim gesetzlich versicherten Partner mitversichert werden.