
Die Rechtsform der GmbH & Co. KG verbindet die haftungsrechtlichen Vorteile der GmbH mit den gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteilen der Personengesellschaft KG. Rechtlich gesehen gilt die GmbH & Co. KF dabei als Personengesellschaft. Die Rolle des einzig voll haftenden Gesellschafters wird von der GmbH übernommen. Die GmbH übernimmt zugleich die Geschäftsführung der KG, wodurch zusätzlich geeignete Geschäftsführer eingestellt werden können. Dadurch ist es möglich, eine fremde Geschäftsführung in der GmbH & Co. KG zu installieren.
GmbH & Co. KG – Vorteil bei der Gewerbesteuer
Die GmbH & Co. KG weist gegenüber der GmbH Vorteile, auf was die Gewerbesteuer betrifft. Als Personengesellschaft hat sie einen jährlichen Freibetrag von 24500 Euro. Für darüber hinaus gehende Beträge gibt es zudem eine günstige Staffelungsregelung. Da die Kommanditisten die anfallende Gewerbesteuer auf ihre Einkommenssteuer anrechnen können, zahlt eine GmbH & Co. KG in den meisten Fällen keinerlei Gewerbesteuer.
Steuersätze
Bei den Steuersätzen ist die GmbH & Co. KG nur zum Teil bevorteilt. Dies ist im Wesentlichen davon abhängig, ob die erwirtschafteten Gewinne im Unternehmen bleiben oder ob diese ausgeschüttet werden. Für den Fall, dass die Gewinne aus dem Unternehmen entnommen werden, sind die Steuersätze der GmbH & Co. KG wesentlich günstiger. Im Gegensatz dazu ist bei im Unternehmen verbleibende Gewinne die GmbH klar im Vorteil. Bei der Verlustrechnung bestehen ebenfalls Vorteile für die GmbH & Co. KG. So dürfen bei der KG eventuelle Verluste verrechnet werden, solange es zu keinem negativen Kapitalkonto beim Kommanditisten kommt.
GmbH & Co. KG: Vorteil beim Verkauf des Unternehmens
Kommt es einmal zum Verkauf des Unternehmens, ist dies bei einer GmbH & Co. KG zumeist einfacher. Grund ist, dass die GmbH & Co. KG beim Kauf ein zusätzliches Abschreibungspotenzial schafft. Deshalb ziehen viele Käufer eine GmbH & Co. KG vor. Auch bei einer Schenkung oder Vererbung wird die GmbH & Co. KG steuerlich günstiger behandelt. Bei der GmbH werden neben dem Eigenkapitalwert auch die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre berücksichtigt. So werden besonders rentable GmbHs steuerlich wesentlich höher bewertet als eine GmbH & Co. KG.
Die Rechtsform der GmbH & Co. KG verbindet die haftungsrechtlichen Vorteile der GmbH mit den gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteilen der Personengesellschaft KG. Rechtlich gesehen gilt die GmbH & Co. KF dabei als Personengesellschaft. Die Rolle des einzig voll haftenden Gesellschafters wird von der GmbH übernommen. Die GmbH übernimmt zugleich die Geschäftsführung der KG, wodurch zusätzlich geeignete Geschäftsführer eingestellt werden können. Dadurch ist es möglich, eine fremde Geschäftsführung in der GmbH & Co. KG zu installieren.
GmbH & Co. KG – Vorteil bei der Gewerbesteuer
Die GmbH & Co. KG weist gegenüber der GmbH Vorteile, auf was die Gewerbesteuer betrifft. Als Personengesellschaft hat sie einen jährlichen Freibetrag von 24500 Euro. Für darüber hinaus gehende Beträge gibt es zudem eine günstige Staffelungsregelung. Da die Kommanditisten die anfallende Gewerbesteuer auf ihre Einkommenssteuer anrechnen können, zahlt eine GmbH & Co. KG in den meisten Fällen keinerlei Gewerbesteuer.
Steuersätze
Bei den Steuersätzen ist die GmbH & Co. KG nur zum Teil bevorteilt. Dies ist im Wesentlichen davon abhängig, ob die erwirtschafteten Gewinne im Unternehmen bleiben oder ob diese ausgeschüttet werden. Für den Fall, dass die Gewinne aus dem Unternehmen entnommen werden, sind die Steuersätze der GmbH & Co. KG wesentlich günstiger. Im Gegensatz dazu ist bei im Unternehmen verbleibende Gewinne die GmbH klar im Vorteil. Bei der Verlustrechnung bestehen ebenfalls Vorteile für die GmbH & Co. KG. So dürfen bei der KG eventuelle Verluste verrechnet werden, solange es zu keinem negativen Kapitalkonto beim Kommanditisten kommt.
GmbH & Co. KG: Vorteil beim Verkauf des Unternehmens
Kommt es einmal zum Verkauf des Unternehmens, ist dies bei einer GmbH & Co. KG zumeist einfacher. Grund ist, dass die GmbH & Co. KG beim Kauf ein zusätzliches Abschreibungspotenzial schafft. Deshalb ziehen viele Käufer eine GmbH & Co. KG vor. Auch bei einer Schenkung oder Vererbung wird die GmbH & Co. KG steuerlich günstiger behandelt. Bei der GmbH werden neben dem Eigenkapitalwert auch die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre berücksichtigt. So werden besonders rentable GmbHs steuerlich wesentlich höher bewertet als eine GmbH & Co. KG.
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