Welche Folgen das Verschweigen von Krankheiten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung – die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – hat.

Die Krankenversicherung zählt zu den wesentlichen Bausteinen des Sozialstaatsprinzips. Bei der Wahl möchten Versicherungsnehmer vor allem gut versorgt sein, so dass im Bedarfsfall kompetente Hilfe geleistet wird. Vor allem private Krankenversicherungen, die praktisch als Konkurrenzmodell zu den gesetzlichen Versicherungsgesellschaften gegründet wurden, wirken aufgrund der Leistungspakete interessant. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich trotz der Fürsorgeverpflichtung um Wirtschaftsunternehmen handelt, die ebenso im Hinblick auf Ein- und Ausgaben kalkulieren.
Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung
Wer sich folglich für den Beitritt in eine private Krankenversicherung interessiert, wird zunächst einen mitunter breit aufgestellten Fragenkatalog beantworten müssen. Besonders die Fragen nach bekannten Vorerkrankungen sind für die Versicherungsgesellschaft wichtig, damit die monatliche Beitragszahlung bemessen werden kann. Für viele Interessierte stellt sich insofern die Frage, welche Konsequenzen das vorsätzliche oder fahrlässige Verschweigen von diagnostizierten Krankheiten mit sich bringen kann.
Chronische Erkrankungen führen zu Risikozuschlägen
Im Regelfall sind die Fragebögen der privaten Krankenversicherungen ähnlich aufgebaut und beziehen sich zu einem Großteil auf die Angabe von Vorerkrankungen. Es ist kein Geheimnis, dass schwere oder auch chronische Erkrankungen die monatliche Beitragslast gravierend erhöhen können. Dennoch sollten Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Man muss kein Medizin-Experte sein
Dies kann mitunter schwierig sein, da es sich beim Versicherten häufig um einen medizinischen Laien handelt. Die Rechtsprechung hat derweil diesen besonderen Qualifikationsumstand gewürdigt und sichert dem Antragssteller insofern auch die laienhafte Kennzeichnung der Erkrankung zu (OLG Frankfurt, Az. 7 U 220/04). Im Hinblick auf die Auswirkungen und vor allem auch auf die Dauer der Krankheit müssen auch Laien wahrheitsgemäße Angaben treffen, die durchaus realisierbar sind, zumal Menschen ohne medizinisches Fachwissen die Art der Beeinträchtigung und die zeitlichen Auswirkungen beurteilen können.
Krankenversicherung stellt Rückfragen an den Arzt
Wenn von Seiten der privaten Krankenversicherung Rückfragen in Bezug auf die Historie der Krankheiten gestellt werden, kann es sinnvoll sein, den behandelnden Arzt zu kontaktieren. Ärzte sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, dass sie die Krankenakten ihrer Patienten mindestens 10 Jahre lang aufbewahren müssen.
Bei Unsicherheiten
Weiß der Versicherte dementsprechend, dass eine Krankheit vorgelegen hat, kann er sich hingegen nicht mehr an den genauen Zeitpunkt erinnern, kann er gemeinsam mit dem Arzt Einsicht in seine Akte verlangen. Grundsätzlich müssen alle Beschwerden, die zumindest häufiger aufgetreten sind, oder Krankheiten genannt werden.
Verschweigen von Krankheiten
Verschweigt der Antragssteller hingegen derartige Informationen, muss er mit schwerwiegenden Sanktionen rechnen. Zu unterscheiden ist allerdings, ob die Angabe fahrlässig, mithin unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, oder vorsätzlich, also wissentlich und willentlich, verschwiegen wurde. Wer arglistig täuscht, wird regelmäßig die bezogenen Leistungen nebst Zinsen erstatten müssen. Die Leistungsrückforderung kann sich auf einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren beziehen. Hat der Versicherungsnehmer entsprechend viele Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen, kann die Schadensersatzforderung entsprechend hoch berechnet werden. Im Gegenzug kann er seine gezahlten Beiträge jedoch nicht geltend machen.
Versicherung kann Vertrag kündigen
Bei fahrlässigen Fehlangaben kann die Versicherungsgesellschaft innerhalb der ersten drei Jahre von dem Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn diese den Antragssteller, bei Kenntnis der Vorerkrankungen, nicht aufgenommen hätte. Die Beweispflicht trifft insofern die Krankenversicherung. Die bezogenen Leistungen sind hingegen auf jeden Fall zurück zu zahlen. Nach der Dreijahresfrist kann die private Krankenversicherung den Vertrag rückwirkend anpassen. Das bedeutet, dass nicht nur die Leistungen erstattet werden müssen. Vielmehr müssen auch die Differenzbeträge, die sich aus den gezahlten Beiträgen und den eigentlich zu leistenden Monatszahlungen ergeben, ausgeglichen werden. Da die rechtliche Einschätzung nicht immer einfach erscheint, sollten sich Betroffene zunächst an einen Fachanwalt wenden, um das Problem fachkundig zu besprechen.
Das Wichtigste in Kürze
Ein guter Versicherungsschutz ist besonders im Hinblick auf die Krankenversorgung unerlässlich. Beim Antrag sollten indes keine Falschangaben getroffen werden, um die monatlichen Kosten zu minimieren. Andernfalls können den Versicherten auch nachträglich schwere Sanktionen treffen. Vor allem Rückforderungsansprüche aus einer längeren Vertragslaufzeit können einige tausend Euro ausmachen. Daher sollte sich jeder Antragssteller vorab die Frage stellen, ob ein Verschweigen tatsächlich Kosten einsparen kann, zumal die privaten Krankenversicherungen mit einem Wirtschaftsunternehmen verglichen werden können, das kaum Gnade vor Recht ergehen lassen wird.
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Ich habe seit längerem Rückenprobleme und lasse mir dagegen regelmäßig Massagen verschreiben. Die habe ich bisher aber immer selbst bezahlt.
Muss ich die Rückenbeschwerden trotzdem bei der Gesundheitsprüfung angeben?
Chronische Erkrankungen müssen bei der Gesundheitsprüfung auf jeden Fall angegeben werden. Der Versicherungsschutz erfasst sie ja und wer einen „Vorschaden“ verschweigt, begeht ganz klar eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Bei den Angaben zu den Vorerkrankungen habe ich nicht angegeben, dass ich eine Brille trage, wobei nicht explizit danach gefragt wurde. Höchstens unter „körperliche Beeinträchtigungen“ hätte man dies angeben können, jedoch habe ich nicht daran gedacht, obwohl ich im Beisein des Vertreters eine Brille trug. Könnte dies zu Problemen führen und gibt es die Möglichkeit, dies nachträglich anzugeben?
Vielen Dank