Wer in die private Krankenversicherung wechseln kann und welche Voraussetzungen an den Wechsel gebunden sind.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung scheint lukrativ. Die Leistungen sind oft deutlich besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung und man kann in der aktuellen Zwei-Klassen-Medizin zum Patienten erster Klasse aufsteigen. Und gerade einkommensstärkere, gesunde Personen können gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse häufig auch noch sparen. Doch nicht Jeder kann sofort in die Private wechseln. An den Wechsel in die PKV sind gewisse Voraussetzungen gebunden.
PKV: Voraussetzungen für den Wechsel
Doch wer kann überhaupt in die Private wechseln? In die private Krankenversicherung können folgende Personen wechseln:
- Angestellte und Arbeiter, deren Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt
- Beihilfeberechtigte: Beamte, Angestellte mit Beihilfeanspruch, Beamte in Ausbildung (Beamtenanwärter), Beamte auf Probe
- Selbständige und Freiberufler
- angestellte und freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte, Ärzte im Praktikum (AIP) und Medizinstudenten im praktischen Jahr (MPJ)
- Studenten (unter gewissen Voraussetzungen)
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte, Selbständige und Freiberufler sind versicherungsfrei und können ohne Einschränkungen in die private Krankenversicherung wechseln – im Gegensatz dazu können Angestellte und Arbeitnehmer erst nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine „Private“ wählen.
Trägst Du Dich mit dem Gedanken, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Warum? Wo hast Du Dich schon informiert? Mit welchem Ergebnis? Weißt Du etwas über das Thema, das hier noch fehlt? Schreib uns Deine Meinung, Ergänzungen und Fragen – direkt unter diesem Artikel, in den Kommentaren. Du hilfst damit auch anderen Lesern.